1

1 Der Herr rief Mose zum heiligen Zelt und sprach dort mit ihm.

2 Er befahl ihm, den Israeliten diese Botschaft auszurichten:"Wenn jemand von euch mir, dem Herrn, ein Opfer darbringen will, dann soll er dafür ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege aussuchen.

3 Wählt er ein Rind für ein Brandopfer, muß er ein männliches, fehlerloses Tier nehmen, damit mir seine Gabe gefällt. Er soll es zum Eingang des heiligen Zeltes bringen

4 und dort seine Hand auf den Kopf des Tieres legen. Dann werde ich, der Herr, seine Gabe annehmen und ihm seine Schuld vergeben.

5 Vor meinem Heiligtum muß er das Rind schlachten. Die Priester, die Nachkommen Aarons, sollen das Blut auffangen und ringsum an den Altar sprengen, der am Eingang zum heiligen Zelt steht.

6 Der Israelit, der das Tier gebracht hat, zieht ihm das Fell ab und zerlegt es.

7 Die Priester zünden auf dem Altar ein Feuer an und schichten Holz darüber.

8 Dann legen sie die Fleischstücke, den Kopf und das Fett des Tieres auf den brennenden Holzstoß.

9 Die Eingeweide und Unterschenkel muß der Opfernde vorher mit Wasser abwaschen, und der Priester verbrennt das ganze Tier auf dem Altar. Ein solches Brandopfer gefällt mir, dem Herrn, gut.

10 Will jemand ein Schaf oder eine Ziege als Brandopfer darbringen, dann muß er ein männliches, fehlerloses Tier aussuchen

11 und es an der nördlichen Altarseite vor dem Heiligtum schlachten. Die Priester sprengen das Blut ringsum an den Altar.

12 Der Opfernde zerlegt das Tier und wäscht die Eingeweide und Unterschenkel mit Wasser ab. Die Priester legen die Fleischstücke, den Kopf und das Fett auf einen brennenden Holzstoß auf dem Altar. So wird das ganze Tier verbrannt. Dies ist ein Brandopfer, das mir, dem Herrn, gefällt.

13

14 Will mir jemand einen Vogel als Brandopfer darbringen, dann soll er eine Turteltaube oder eine andere Taube nehmen.

15 Der Priester bringt sie zum Altar, trennt ihren Kopf ab und verbrennt ihn. Das Blut läßt er an der Altarwand auslaufen.

16 Er entfernt ihren Kropf mitsamt Inhalt und wirft ihn auf den Aschenhaufen an der Ostseite des Altars.

17 Ihre Flügel soll er nur einreißen, nicht ganz abtrennen. Dann verbrennt der Priester die Taube auf dem Holzstoß oben auf dem Altar. Ein solches Brandopfer gefällt mir, dem Herrn, gut."

2

1 "Wenn jemand mir, dem Herrn, ein Speiseopfer darbringen will, dann soll er feines Weizenmehl nehmen, Olivenöl darübergießen und auch etwas Weihrauch bereithalten.

2 Er bringt es den Priestern, den Nachkommen Aarons. Einer von ihnen nimmt eine Handvoll vom Mehl und vom Öl sowie den ganzen Weihrauch. Dieser Teil gehört mir, und der Priester verbrennt ihn auf dem Altar. Ein solches Opfer gefällt mir, dem Herrn, gut.

3 Das restliche Mehl und Öl steht den Priestern zu. Auch ihr Anteil ist besonders heilig, denn er gehört zum Opfer, das mir dargebracht wurde.

4 Will jemand ein Speiseopfer darbringen, das im Ofen gebacken wird, dann soll es aus feinem Mehl zubereitet sein: mit Olivenöl gebackene Kuchen oder mit Olivenöl bestrichene Brotfladen. Dabei dürft ihr keinen Sauerteig verwenden.

5 Wird die Opfergabe auf einem Backblech zubereitet, dann soll ungesäuertes feines Mehl mit Olivenöl vermengt werden.

6 Brecht den fertigen Kuchen in Stücke, und übergießt ihn mit Olivenöl! So ist auch dies ein Speiseopfer.

7 Wenn das Speiseopfer in der Pfanne gebacken wird, muß ebenfalls feines Weizenmehl und Olivenöl verwendet werden.

8 Bereitet das Speiseopfer immer so zu, und bringt es dann mir, dem Herrn, dar! Überreicht es dem Priester, damit er es zum Altar bringt.

9 Den Teil, der mir gehört, soll er dort verbrennen. Dies ist ein Opfer, das mir, dem Herrn, gefällt.

10 Der Rest steht den Priestern zu. Auch ihr Anteil ist besonders heilig, denn er gehört zum Opfer, das mir dargebracht wurde.

11 Kein Speiseopfer für mich darf mit Sauerteig gebacken sein; ihr dürft weder Sauerteig noch Honig auf meinem Altar verbrennen!

12 Zwar könnt ihr sie mir zusammen mit den Gaben der ersten Feldfrüchte bringen, aber sie dürfen nicht auf meinem Altar verbrannt werden!

13 Jedes Speiseopfer muß mit Salz gewürzt sein! Niemals darf das Salz fehlen, denn es ist ein Zeichen für meinen bleibenden Bund mit euch! Verwendet Salz bei jeder Opfergabe!

14 Wenn ihr mir, dem Herrn, ein Speiseopfer von den ersten Feldfrüchten bringt, dann nehmt dafür am Feuer geröstete Ähren oder zerriebene Körner.

15 Gießt noch Olivenöl darüber, und legt etwas Weihrauch dazu! So ist es ein Speiseopfer.

16 Der Priester soll von den Körnern und vom Öl den Anteil, der mir gehört, zusammen mit dem ganzen Weihrauch auf dem Altar verbrennen als Opfer für mich, den Herrn."

3

1 "Will jemand mir, dem Herrn, ein Dankopfer darbringen und wählt er ein Rind dafür aus, so muß es ein fehlerloses Tier sein, männlich oder weiblich. Er soll es zum heiligen Zelt bringen,

2 seine Hand auf den Kopf des Tieres legen und es am Zelteingang schlachten. Die Priester, die Nachkommen Aarons, sprengen das Blut ringsum an den Altar.

3 Zum Anteil, der mir als Opfer dargebracht wird, gehören die Fettstücke über den Eingeweiden, alles Fett an den Eingeweiden,

4 die Nieren mit dem Fett, das sie bedeckt und an den Lenden sitzt, sowie das Fettstück an der Leber. Dieses Fett soll bei den Nieren abgetrennt werden.

5 Die Priester schichten auf dem Altar einen Holzstoß auf und verbrennen das ganze Fett zusammen mit dem Brandopfer. Dies ist ein Opfer, das mir, dem Herrn, gefällt.

6 Wählt jemand für sein Dankopfer ein Schaf oder eine Ziege aus, dann muß es ein fehlerloses Tier sein, männlich oder weiblich.

7 Opfert er ein Schaf, soll er es zum heiligen Zelt bringen,

8 seine Hand auf den Kopf des Tieres legen und es am Zelteingang schlachten. Die Priester sprengen das Blut ringsum an den Altar.

9 Zum Anteil, der mir als Opfer dargebracht wird, gehört alles Fett des Schafes: der Fettschwanz, dicht beim Schwanzwirbel abgetrennt, die Fettstücke über den Eingeweiden, alles Fett an den Eingeweiden,

10 die Nieren mit dem Fett, das sie bedeckt und an den Lenden sitzt, sowie das Fettstück an der Leber. Dieses Fett soll bei den Nieren abgetrennt werden.

11 Der Priester verbrennt alles auf dem Altar; es ist mein Anteil am Opfer.

12 Will jemand eine Ziege opfern, dann soll er sie ebenfalls zum heiligen Zelt bringen,

13 ihr die Hand auf den Kopf legen und sie am Zelteingang schlachten. Die Priester sprengen das Blut ringsum an den Altar.

14 Zum Anteil, der mir, dem Herrn, als Opfer dargebracht wird, gehören die Fettstücke über den Eingeweiden, alles Fett an den Eingeweiden,

15 die Nieren mit dem Fett, das sie bedeckt und an den Lenden sitzt, sowie das Fettstück an der Leber. Dieses Fett soll bei den Nieren abgetrennt werden.

16 Der Priester verbrennt alles auf dem Altar, denn dieser Anteil gehört mir, dem Herrn. Es ist ein Opfer, das mir gefällt. Von den Opfertieren, die ihr darbringt, müßt ihr alles Fett für mich verbrennen!

17 Ihr selbst dürft kein Fett und kein Blut verzehren! Dies ist eine ewige Ordnung, die für euch und all eure Nachkommen gilt. Wo ihr auch wohnt, sollt ihr euch daran halten."

4

1 Der Herr sprach zu Mose:

2 "Richte den Israeliten aus: Wenn jemand unabsichtlich gegen eines meiner Gebote verstößt, dann muß ein Opfer dargebracht werden."

3 "Wenn der Hohepriester gegen mich sündigt und so Schuld über das ganze Volk bringt, dann muß er einen jungen, fehlerlosen Stier als Opfer für seine Sünden darbringen.

4 Er soll den Stier zum Eingang des heiligen Zeltes führen, seine Hand auf den Kopf des Tieres legen und es dort schlachten.

5 Dann nimmt er etwas von dem Blut und bringt es in das Heiligtum.

6 Er taucht seinen Finger hinein und sprengt siebenmal etwas davon gegen den Vorhang zum Allerheiligsten.

7 Anschließend streicht er Blut an die vier Hörner des Räucheropferaltars im heiligen Zelt. Alles restliche Blut gießt er draußen an den Fuß des Brandopferaltars beim Zelteingang.

8 Dann entnimmt er dem Stier alles Fett: die Fettstücke über den Eingeweiden, alles Fett an den Eingeweiden,

9 die Nieren mit dem Fett, das sie bedeckt und an den Lenden sitzt, sowie das Fettstück an der Leber. Dieses Fett soll bei den Nieren abgetrennt werden.

10 Es sind genau die gleichen Fettstücke, die dem Rind beim Dankopfer entnommenwerden. Der Priester soll alles auf dem Brandopferaltar verbrennen.

11 Das Fell des Stieres, sein ganzes Fleisch, Kopf und Schenkel, die Eingeweide und den Darminhalt

12 muß man aus dem Lager entfernen. An einem abgesonderten Ort, wo man auch die Asche vom Opfer hinschüttet, soll alles auf einem Holzfeuer verbrannt werden."

13 "Wenn das ganze Volk Israel unabsichtlich gegen eines meiner Gebote verstößt, dann lädt es Schuld auf sich, selbst wenn es sich dessen nicht bewußt ist.

14 Erkennen sie dann aber ihre Sünde, sollen sie einen jungen Stier zum heiligen Zelt bringen.

15 Dort legen die führenden Männer Israels ihre Hände auf den Kopf des Tieres und schlachten es.

16 Der Hohepriester bringt etwas von dem Blut in das heilige Zelt,

17 taucht seinen Finger hinein und sprengt siebenmal etwas davon gegen den Vorhang zum Allerheiligsten.

18 Anschließend streicht er Blut an die Hörner des Räucheropferaltars im heiligen Zelt. Alles restliche Blut gießt er draußen an den Fuß des Brandopferaltars beim Zelteingang.

19 Dann entnimmt er dem Stier alles Fett und geht dabei genauso vor wie bei dem Opfer für die Schuld des Priesters. Er verbrennt alles Fett auf dem Brandopferaltar. So soll der Priester das Volk mit mir, dem Herrn, versöhnen, und ich werde ihnen die Schuld vergeben.

20

21 Was von dem Stier übrigbleibt, muß - wie beim Sündopfer für den Priester - aus dem Lager gebracht und verbrannt werden. Dies ist das Sündopfer für das Volk."

22 "Wenn das Oberhaupt eines Stammes unabsichtlich gegen eines meiner Gebote verstößt und so Schuld auf sich lädt,

23 dann soll er, sobald ihm seine Sünde bewußt wird, einen fehlerlosen Ziegenbock als Opfer darbringen.

24 Er legt seine Hand auf den Kopf des Bockes und schlachtet ihn dort, wo auch die Tiere für das Brandopfer geschlachtet werden: am Eingang des Heiligtums. Dies ist ein Sündopfer.

25 Der Priester taucht seinen Finger in das Blut des Ziegenbocks und streicht es an die Hörner des Brandopferaltars. Das restliche Blut gießt er an den Fuß des Altars.

26 Alles Fett des Tieres verbrennt er wie beim Dankopfer auf dem Altar. So versöhnt er das Oberhaupt des Stammes mit mir, dem Herrn, und ich werde seine Schuld vergeben."

27 "Wenn sonst jemand unabsichtlich gegen eines meiner Gebote verstößt und so Schuld auf sich lädt,

28 dann soll er, sobald er seine Sünde erkannt hat, eine fehlerlose Ziege als Opfer für seine Sünde darbringen.

29 Er legt seine Hand auf den Kopf der Ziege und schlachtet sie vor dem heiligen Zelt, wo auch die Tiere für das Brandopfer geschlachtet werden.

30 Wieder taucht der Priester seinen Finger in das Blut und streicht es an die Hörner des Brandopferaltars, das restliche Blut gießt er an den Fuß des Altars.

31 Dann löst er alles Fett des Tieres ab - genau wie beim Dankopfer - und verbrennt es auf dem Brandopferaltar. So versöhnt der Priester den Schuldigen mit mir, dem Herrn, und ich werde ihm vergeben. Ein solches Opfer gefällt mir, dem Herrn, gut.

32 Will der Mann ein Schaf als Sündopfer darbringen, dann soll er ein fehlerloses, weibliches Tier aussuchen.

33 Er muß die Hand auf den Kopf des Schafes legen und es dann vor dem heiligen Zelt schlachten, wo auch die Tiere für das Brandopfer geschlachtet werden.

34 Der Priester taucht seinen Finger in das Blut und streicht es an die Hörner des Brandopferaltars, alles übrige Blut gießt er an den Fuß des Altars.

35 Dann löst er alles Fett des Tieres ab - wie bei einem Schaf, das als Dankopfer dargebracht wird - und verbrennt es zusammen mit den anderen Opfern auf dem Altar. So versöhnt der Priester den Schuldigen mit mir, dem Herrn, und ich werde ihm vergeben."

5

1 "Ein Sündopfer muß dargebracht werden, wenn jemand auf folgende Weise Schuld auf sich lädt: Jemand hört, wie ein Verbrecher verflucht wird, und er meldet sich nicht als Zeuge, obwohl er das Verbrechen gesehen oder davon erfahren hat;

2 jemand berührt unbeabsichtigt den Kadaver eines wilden oder zahmen Tieres oder eines Kriechtieres und verunreinigt sich so vor mir, dem Herrn;

3 jemand bemerkt zu spät, daß er einen Menschen berührt hat, der aus irgendeinem Grund unrein ist;

4 jemand spricht unüberlegt einen Schwur aus - so wie man schnell einmal etwas unbedacht sagt und erst später die Folgen merkt -, ganz gleich, ob er mit dem Schwur etwas Gutes oder Schlechtes bewirken wollte.

5 In allen diesen Fällen muß der Betreffende zuerst seine Schuld bekennen.

6 Dann soll er ein weibliches Schaf oder eine Ziege als Sündopfer darbringen, und der Priester soll ihn mit mir, dem Herrn, versöhnen.

7 Wenn er sich ein Schaf oder eine Ziege nicht leisten kann, soll er mir zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben als Opfer darbringen, eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer.

8 Er soll sie dem Priester geben. Der Priester bringt die erste Taube als Sündopfer dar. Er bricht ihr das Genick, ohne den Kopf abzutrennen.

9 Etwas von ihrem Blut spritzt er an die Altarwand, den Rest läßt er am Fuß des Altars auslaufen. Dies ist das Sündopfer.

10 Die zweite Taube bringt er als Brandopfer dar, so wie es vorgeschrieben ist. Auf diese Weise soll der Priester den Schuldigen mit mir, dem Herrn, versöhnen, und ich werde ihm vergeben.

11 Wenn der Betreffende sich auch zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben nicht leisten kann, darf er als Opfergabe für seine Sünde eineinhalb Kilogramm feines Mehl darbringen. Er soll aber weder Öl noch Weihrauch dazugeben, denn es ist ein Sündopfer.

12 Er bringt das Mehl dem Priester; dieser nimmt eine Handvoll als meinen Anteil und verbrennt ihn mit den anderen Opfern auf dem Altar. Auch dies ist ein Sündopfer.

13 So versöhnt der Priester den Schuldigen mit mir, dem Herrn, und ich werde ihm vergeben. Das übrige Mehl soll wie beim Speiseopfer dem Priester gehören."

14 Der Herr sprach zu Mose:

15 "Wenn jemand ohne Absicht versäumt, die Abgaben für das Heiligtum zu entrichten, dann soll er einen fehlerlosen Schafbock als Schuldopfer darbringen. Das Opfertier muß einen angemessenen Wert haben. Als Maßstab gelten Silberstücke, gewogen nach dem Gewicht, das im Heiligtum gilt.

16 Der Schuldige muß erstatten, was er dem Heiligtum vorenthalten hat. Außerdem soll er ein Fünftel des Wertes zusätzlich bezahlen und alles dem Priester geben. Dieser bringt den Schafbock als Schuldopfer dar und versöhnt den Schuldigen mit mir, dem Herrn; dann werde ich ihm vergeben.

17 Wenn jemand unabsichtlich gegen eines meiner Gebote verstößt, so ist er doch schuldig und muß sich für seine Schuld verantworten.

18 Er soll einen fehlerlosen Schafbock als Schuldopfer zum Priester bringen. Vorher wird bestimmt, welchen Wert das Tier haben soll. Dann soll der Priester den Schuldigen mit mir, dem Herrn, versöhnen, und ich werde ihm vergeben, was er unabsichtlich getan hat.

19 Dies ist ein Schuldopfer für jemanden, der an mir schuldig geworden ist."

20 Der Herr sprach zu Mose:

21 "Jeder, der einem anderen Israeliten Schaden zufügt, sündigt gegen mich, den Herrn. Wer etwas als seinen Besitz beansprucht, was ein anderer ihm anvertraut oder ausgeliehen hat, wer einen anderen beraubt oder ihn durch Erpressung zwingt, ihm sein Eigentum zu überlassen,

22 wer etwas findet und es unrechtmäßig behält oder wer einen Meineid schwört, um seine Lügen glaubhaft zu machen, der lädt Schuld auf sich.

23 Wenn einer auf solche Weise sündigt, muß er alles zurückgeben: was er geraubt oder durch Erpressung gewonnen hat, was ihm anvertraut wurde, was er gefunden hat

24 oder was er durch einen Meineid an sich gebracht hat. Alles muß er vollständig erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. An dem Tag, an dem er sein Schuldopfer darbringt, soll er alles dem rechtmäßigen Besitzer zurückgeben.

25 Als Schuldopfer für mich, den Herrn, bringt er dem Priester einen fehlerlosen Schafbock. Vorher wird bestimmt, welchen Wert das Tier haben soll.

26 Der Priester versöhnt den Schuldigen mit mir, dem Herrn, und ihm wird alles vergeben, was er getan hat."

6

1 Der Herr sprach zu Mose:

2 "Richte Aaron und seinen Söhnen diese Anweisungen für das Brandopfer aus: in Brandopfer muß die ganze Nacht hindurch bis zum Morgen auf der Feuerstelle des Altars bleiben, und das Feuer darf nicht verlöschen.

3 Am Morgen soll der Priester ein Gewand und Hosen aus Leinen anziehen und die Asche wegräumen, die vom Brandopfer übriggeblieben ist. Er schüttet sie neben den Altar,

4 wechselt dann die Kleider und bringt die Asche aus dem Lager hinaus an einen abgesonderten, reinen Ort.

5 Das Feuer auf dem Brandopferaltar muß immer brennen, es darf niemals verlöschen! Jeden Morgen soll der Priester Holz nachlegen. Darauf soll er das Brandopfer zurichten und die Fettstücke der Dankopfer verbrennen.

6 Das Feuer auf dem Altar darf nicht verlöschen!"

7 "Dieses Gesetz gilt für das Speiseopfer: er Priester, ein Nachkomme Aarons, soll das Speiseopfer auf dem Altar mir, dem Herrn, darbringen.

8 Er nimmt eine Handvoll feines Mehl, mit einer Handvoll Öl vermengt, und den ganzen Weihrauch, der zum Speiseopfer dazugegeben wurde. Dieser Anteil gehört mir, und der Priester verbrennt ihn auf dem Altar. Es ist ein Opfer, das mir, dem Herrn, gefällt.

9 Alles übrige dürfen die Priester verzehren; mit ungesäuertem Teig gebacken, sollen sie es an heiliger Stätte essen: im Vorhof des Heiligtums.

10 Es darf kein Sauerteig verwendet werden! Ich habe diesen Anteil für sie bestimmt. Er gehört zum Opfer, das mir dargebracht wird, und ist deshalb besonders heilig, genauso wie das Fleisch des Sünd- und Schuldopfers.

11 Jeder männliche Nachkomme Aarons darf davon essen. Diese Ordnung gilt für alle Generationen. Wer die Opfergaben berührt, ist heilig."

12 Weiter sprach der Herr zu Mose:

13 "Wenn ein Nachkomme Aarons zum Priester geweiht wird, soll er mir von da an jeden Tag eineinhalb Kilogramm feines Mehl als Speiseopfer darbringen, die eine Hälfte am Morgen, die andere am Abend.

14 Die Opfergabe soll auf einem Backblech zubereitet werden, dazu wird Olivenöl in das Mehl gerührt. Die Fladen sollen in Stücke gebrochen und dann als Speiseopfer dargebracht werden. So gefällt es mir, dem Herrn.

15 Der Priester, der sein Amt antritt, muß das Opfer selbst darbringen, es soll ganz verbrannt werden. Diese Ordnung gilt für alle Zeiten.

16 Jedes Speiseopfer eines Priesters gehört vollständig mir, man darf nichts davon essen."

17 Der Herr sprach zu Mose:

18 "Gib Aaron und seinen Söhnen diese Anweisungen für das Sündopfer: Das Tier für das Sündopfer soll wie die Tiere für das Brandopfer am Eingang des heiligen Zeltes geschlachtet werden. Das Fleisch des Opfertieres ist besonders heilig.

19 Der Priester, der es darbringt, darf es an heiliger Stätte, im Vorhof des Heiligtums, essen.

20 Wer das Fleisch berührt, ist heilig. Wenn Blut vom Opfertier auf ein Gewand spritzt, muß man es an einem reinen Ort wieder auswaschen.

21 Wurde das Fleisch in einem Tontopf gekocht, dann soll dieser zerbrochen werden; wenn es ein Bronzetopf war, muß man ihn scheuern und mit Wasser ausspülen.

22 Alle männlichen Angehörigen der Priester dürfen von dem Fleisch essen, das besonders heilig ist.

23 Aber kein Opfertier, von dessen Blut etwas ins Heiligtum gebracht worden ist, um dort die Schuld zu sühnen, darf verzehrt werden; man muß das Fleisch verbrennen!"

7

1 "Dieses Gesetz gilt für das besonders heilige Schuldopfer:

2 Das Tier für das Schuldopfer soll an derselben Stelle wie die Tiere für das Brandopfer geschlachtet werden. Sein Blut wird ringsum an den Altar gesprengt.

3 Alles Fett muß mir, dem Herrn, dargebracht werden: der Fettschwanz, das Fett über den Eingeweiden,

4 die Nieren mit dem Fett, das sie bedeckt und an den Lenden sitzt, sowie das Fettstück an der Leber. Dieses Fett soll bei den Nieren abgetrennt werden.

5 Der Priester verbrennt alles auf dem Altar, es ist ein Schuldopfer für mich, den Herrn.

6 Alle männlichen Angehörigen der Priester dürfen von dem Fleisch essen. Sie sollen es im Bereich des Heiligtums verzehren, denn es gehört zum Opfer und ist darum besonders heilig.

7 Für das Sünd- und für das Schuldopfer gilt ein und dasselbe: Der Priester bringt das Opfer dar, um die Schuld zu sühnen. Ihm gehört das Fleisch.

8 Darüber hinaus steht ihm das Fell jedes Tieres zu, das er als Brandopfer für jemanden darbringt.

9 Alle Speiseopfer, die im Ofen gebacken, im Topf oder auf dem Backblech zubereitet werden, sollen dem Priester gehören, der sie darbringt.

10 Jedes andere Speiseopfer - ganz gleich, ob das Mehl mit oder ohne Öl dargebracht wird - sollen alle Priester, die Nachkommen Aarons, unter sich aufteilen."

11 "Dieses Gesetz gilt für das Dankopfer, das jemand mir, dem Herrn, darbringt:

12 Ist es ein Dankopfer, dann sollen außer dem Tier noch Kuchen dargebracht werden, ohne Sauerteig und mit Öl vermengt gebacken, dazu ungesäuerte, mit Öl bestrichene Brotfladen sowie feines Mehl, ebenfalls mit Öl vermengt.

13 Dazu kommen noch Brotkuchen aus Sauerteig.

14 Von jeder Gabe soll der Opfernde einen Teil zurückhalten, ihn mir, dem Herrn, weihen und dann dem Priester geben. Ihm soll es gehören. Der Priester sprengt das Blut des Opfertieres an den Altar.

15 Das Fleisch muß noch am selben Tag verzehrt werden, an dem das Tier geschlachtet wurde; nichts davon darf bis zum nächsten Morgen übrigbleiben.

16 Nur wenn das Opfer freiwillig dargebracht wird oder um ein Gelübde einzulösen, kann das Fleisch auch noch am nächsten Tag gegessen werden.

17 Am dritten Tag aber müssen die Fleischreste verbrannt werden.

18 Wer am dritten Tag doch noch davon ißt, wird meine Gnade nicht erfahren, denn ich, der Herr, werde sein Opfer nicht annehmen. Es ist dann unrein, und wer davon ißt, lädt Schuld auf sich.

19 Kommt das Fleisch mit irgend etwas Unreinem in Berührung, darf es nicht verzehrt werden; man soll es verbrennen. Doch sonst darf jeder davon essen, der rein ist.

20 Wenn jemand, der vor mir als unrein gilt, vom Fleisch des Dankopfers ißt, das mir, dem Herrn, geweiht ist, muß er aus der Gemeinschaft der Israeliten ausgestoßen werden und sterben.

21 Wenn jemand mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist - mit einem unreinen Menschen, einem unreinen Tier oder mit irgend etwas, das ich, der Herr, verabscheue - und dann vom Fleisch des Dankopfers ißt, muß er aus der Gemeinschaft der Israeliten ausgestoßen werden und sterben."

22 Weiter sagte der Herr zu Mose:

23 "Richte den Israeliten aus: Ihr dürft kein Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen essen!

24 Das Fett verendeter oder gerissener Tiere könnt ihr zu jedem Zweck verwenden, nur verzehren dürft ihr es nicht!

25 Wer das Fett von Tieren ißt, die man mir, dem Herrn, als Opfer darbringt, verdient den Tod.

26 Ihr dürft auch kein Blut verzehren, weder vom Vieh noch von Vögeln, wo immer ihr auch wohnt.

27 Jeder, der das Blut ißt, muß aus der Gemeinschaft der Israeliten ausgestoßen werden und sterben!"

28 Der Herr befahl Mose,

29 den Israeliten dies weiterzusagen:"Wer ein Dankopfer darbringt, soll einen Teil davon mir, dem Herrn, weihen:

30 das Fett des Tieres und das Bruststück. Beides muß er zum Altar bringen und dort hin- und herschwingen.

31 Das Bruststück überläßt er den Priestern. Dann verbrennt ein Priester das Fett auf dem Altar.

32 Ihm soll die rechte hintere Keule des Opfertieres gehören.

33 Sie ist sein festgesetzter Anteil, wenn er das Blut und Fett des Tieres darbringt.

34 Von allen Dankopfern der Israeliten habe ich das Bruststück und die rechte hintere Keule den Priestern gegeben. Dieser Anteil steht ihnen für alle Zeiten zu,

35 und zwar vom Tag ihrer Priesterweihe an.

36 Ich, der Herr, habe befohlen, daß sie von den Israeliten diese Abgabe bekommen sollen, sobald sie ihren Dienst als Priester beginnen. Das gilt für alle Generationen."

37 Dies sind die Bestimmungen für das Brand-, Speise-, Sünd- und Schuldopfer, das Einweihungs- und Dankopfer.

38 Der Herr gab sie Mose auf dem Berg Sinai in der Wüste und forderte die Israeliten auf, ihre Opfergaben ihm, dem Herrn, zu bringen.

8

1 Der Herr sprach zu Mose:

2 "Laß Aaron und seine Söhne zum Eingang des heiligen Zeltes kommen. Bringt die Priesterkleider mit, das Salböl, einen jungen Stier für das Sündopfer, zwei Schafböcke und einen Korb mit Broten, die ohne Sauerteig gebacken sind. Das ganze Volk soll sich beim Heiligtum versammeln."

3

4 Mose gehorchte, und als die Israeliten zusammengekommen waren,

5 sagte er zu ihnen: "Nun werde ich tun, was der Herr befohlen hat."

6 Mose ließ Aaron und seine Söhne herantreten und sich waschen.

7 Dann zog er Aaron das leinene Gewand an und band ihm den Gürtel um; darüber kamen das Obergewand und der Priesterschurz, der mit dem gewebten Gürtel zusammengebunden wurde.

8 Anschließend hängte er Aaron die Brusttasche um und legte die beiden Lose 'Urim' und 'Tummim' hinein.

9 Er setzte ihm den Turban auf und befestigte an dessen Vorderseite ein goldenes Schild, das heilige Diadem. So hatte der Herr es ihm befohlen.

10 Dann nahm Mose das Salböl, besprengte damit das Heiligtum und alle Gegenstände darin und weihte es so dem Herrn.

11 Er sprengte etwas vom heiligen Salböl siebenmal an den Brandopferaltar, an die dazugehörigen Gefäße und Werkzeuge, an das Wasserbecken und sein Untergestell, um alles dem Herrn zu weihen.

12 Dann goß er Salböl auf Aarons Kopf und setzte ihn dadurch zum Priester ein.

13 Als nächstes ließ Mose die Söhne Aarons herantreten, er bekleidete sie mit dem leinenen Gewand und band ihnen den Gürtel um. Jedem setzte er einen Turban auf, so wie der Herr es angeordnet hatte.

14 Nun ließ er den jungen Stier für das Sündopfer herbeiführen; Aaron und seine Söhne legten ihm die Hände auf den Kopf.

15 Mose schlachtete den Stier und strich mit dem Finger etwas von seinem Blut an die vier Hörner des Altars; so reinigte er den Altar von aller Schuld, die auf ihm lastete. Das restliche Blut schüttete er am Fuß des Altars aus, um ihn dem Herrn zu weihen und von aller Unreinheit zu befreien.

16 Alle Fettstücke des Opfertieres, das Fett an den Eingeweiden, das Fettstück an der Leber und die Nieren mit ihrem Fett verbrannte Mose auf dem Altar.

17 Die Überreste - das Fell, das Fleisch und die Eingeweide - ließ er außerhalb des Lagers verbrennen, so wie der Herr es ihm befohlen hatte.

18 Als nächstes wurde der Schafbock für das Brandopfer geholt. Aaron und seine Söhne legten ihre Hände auf den Kopf des Schafbocks.

19 Mose schlachtete ihn und sprengte das Blut ringsum an den Altar.

20 Er zerlegte den Schafbock und verbrannte die Stücke samt dem Kopf und dem Fett.

21 Er wusch die Eingeweide und Schenkel mit Wasser ab und verbrannte auch sie auf dem Altar, wie der Herr es angeordnet hatte. Dieses Brandopfer gefiel dem Herrn, und er nahm es an.

22 Dann ließ Mose den zweiten Schafbock holen, der als Opfer für die Einsetzung der Priester bestimmt war. Wieder legten Aaron und seine Söhne ihre Hände auf den Kopf des Tieres.

23 Mose schlachtete es, nahm etwas von dem Blut und strich es auf Aarons rechtes Ohrläppchen, seinen rechten Daumen und die rechte große Zehe.

24 Anschließend ließ er Aarons Söhne herantreten. Auch ihnen strich er Blut auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe. Das übrige Blut sprengte er ringsum an den Altar.

25 Er entnahm das Fett des Schafbocks: den Fettschwanz, die Fettstücke über den Eingeweiden, das Fettstück an der Leber, die Nieren mit ihrem Fett sowie die rechte hintere Keule.

26 Aus dem Korb am Eingang des heiligen Zeltes nahm er ein ungesäuertes Brot, einen Ölkuchen und einen Brotfladen; diese legte er auf die Fettstücke und auf die rechte Keule.

27 Dann gab er alles Aaron und seinen Söhnen, und sie schwangen es vor dem Heiligtum hin und her, um es dem Herrn zu weihen.

28 Danach nahm Mose es wieder zurück und verbrannte alles auf dem Altar, wo vorher das Brandopfer dargebracht worden war. Dieses Opfer zur Priesterweihe gefiel dem Herrn, und er nahm es an.

29 Mose nahm das Bruststück des Schafbocks und schwang es vor dem Heiligtum hin und her, um es dem Herrn zu weihen. Es war sein Anteil am Einsetzungsopfer. So hatte es der Herr befohlen.

30 Dann nahm Mose Salböl und Blut vom Altar und besprengte damit Aaron, seine Söhne und ihre Kleider. So weihte er sie und ihre Kleider dem Herrn.

31 Mose sagte ihnen: "Kocht das Opferfleisch am Eingang zum heiligen Zelt, und eßt es dort mit dem Brot, das ihr im Korb für das Einsetzungsopfer findet! Denn so hat der Herr es mir befohlen.

32 Was vom Fleisch und Brot übrigbleibt, sollt ihr verbrennen!

33 Verlaßt sieben Tage lang nicht den Eingangsbereich des Zeltes, bis zu dem Tag, an dem eure Priesterweihe beendet ist!

34 Der Herr will, daß an allen sieben Tagen dieselben Opfer dargebracht werden, damit ihr von aller Schuld befreit werdet. Bleibt in dieser Zeit Tag und Nacht im Eingangsbereich des heiligen Zeltes! Folgt den Anweisungen des Herrn, dann werdet ihr nicht sterben. So hat er es mir gesagt."

35

36 Aaron und seine Söhne befolgten alles, was ihnen der Herr durch Mose aufgetragen hatte.

9

1 Nachdem die sieben Tage der Priesterweihe vorüber waren, rief Mose Aaron, seine Söhne und die führenden Männer Israels zusammen.

2 Er befahl Aaron: "Hol ein junges Kalb für das Sündopfer und einen Schafbock für das Brandopfer, beides fehlerlose Tiere, und bring sie dem Herrn dar!

3 Sag den Israeliten, sie sollen einen Ziegenbock für das Sündopfer sowie ein einjähriges Kalb und ein einjähriges Schaf für das Brandopfer holen, ebenfalls fehlerlose Tiere!

4 Als Dankopfer müssen sie dem Herrn einen Stier und einen Schafbock darbringen. Auch ein Speiseopfer, mit Öl vermengt, soll dargebracht werden. Denn heute wird euch der Herr erscheinen."

5 Die Israeliten brachten alles, was Mose verlangt hatte, zum Eingang des heiligen Zeltes. Das ganze Volk kam und versammelte sich vor dem Heiligtum.

6 Mose sagte zu ihnen: "Heute wird euch der Herr in seiner Herrlichkeit erscheinen. Darum tut, was er euch befohlen hat."

7 Dann forderte er Aaron auf: "Tritt an den Altar, und bring dein Sündopfer und dein Brandopfer dar, damit deine Sünden und die des Volkes vergeben werden! Bring dann die Opfergaben des Volkes dar zur Vergebung ihrer Schuld, wie der Herr es befohlen hat."

8 Aaron trat an den Altar und schlachtete das Kalb, das als Sündopfer für ihn selbst bestimmt war.

9 Seine Söhne reichten ihm das Blut, er tauchte den Finger hinein und bestrich damit die Hörner des Altars, das übrige Blut goß er an den Fuß des Altars.

10 Das Fett, die Nieren und das Fettstück an der Leber verbrannte er auf dem Altar, wie der Herr es Mose befohlen hatte.

11 Das Fleisch und das Fell verbrannte er außerhalb des Lagers.

12 Dann schlachtete er den Schafbock für das Brandopfer. Seine Söhne gaben ihm das Blut, und er sprengte es ringsum an den Altar.

13 Sie brachten ihm die einzelnen Stücke des Schafbocks, zusammen mit dem Kopf, und Aaron verbrannte sie auf dem Altar.

14 Anschließend wusch er die Eingeweide und die Unterschenkel und verbrannte auch sie auf dem Altar.

15 Nun brachte er die Opfergaben des Volkes dar: Er holte den Ziegenbock für das Sündopfer, schlachtete ihn und opferte ihn so dem Herrn, wie er es vorher bei seinem Sündopfer getan hatte.

16 Auch das Brandopfer brachte er nach der Weisung des Herrn dar.

17 Er holte das Speiseopfer, nahm eine Handvoll davon und verbrannte es auf dem Altar, zusätzlich zu dem Speiseopfer, das am Morgen zusammen mit dem Brandopfer dargebracht worden war.

18 Dann schlachtete er den Stier und den Schafbock für das Dankopfer des Volkes. Seine Söhne reichten ihm das Blut, und er sprengte es ringsum an den Altar.

19 Sie entnahmen die Fettstücke des Stieres und des Schafbocks - den Fettschwanz, das Fett über den Eingeweiden, die Nieren und das Fettstück an der Leber -

20 und legten sie zu den Bruststücken. Das Fett verbrannte Aaron auf dem Altar,

21 doch die Bruststücke und die rechten Hinterkeulen schwang er vor dem Heiligtum hin und her, um sie dem Herrn zu weihen. So hatte der Herr es Mose befohlen.

22 Nachdem Aaron das Sündopfer, das Brandopfer und das Dankopfer dargebracht hatte, erhob er die Hände und segnete das Volk. Danach stieg er vom Brandopferaltar herab

23 und ging mit Mose in das heilige Zelt. Als sie wieder herauskamen, segneten sie die Israeliten. Da erschien der Herr in seiner Herrlichkeit dem ganzen Volk.

24 Feuer ging von ihm aus, es verzehrte das Brandopfer und die Fettstücke auf dem Altar. Als die Israeliten das sahen, jubelten sie und warfen sich voller Ehrfurcht zu Boden.

10

1 Zwei Söhne Aarons, Nadab und Abihu, nahmen ihre Räucherpfannen, legten glühende Holzkohle hinein und streuten Weihrauch darüber. Damit gingen sie ins heilige Zelt, um es dem Herrn darzubringen. Aber sie taten es eigenmächtig, denn der Herr hatte es ihnen nicht befohlen.

2 Da tötete der Herr die beiden durch ein Feuer. So starben sie dort im Heiligtum.

3 Mose sagte zu Aaron: "Jetzt geht in Erfüllung, was der Herr gesagt hat:

4 Mose rief Mischaël und Elizafan, die Söhne von Aarons Onkel Usiël, und forderte sie auf, ihre toten Verwandten aus dem Heiligtum hinaus vor das Lager zu bringen.

5 Die beiden kamen und trugen die Leichen mitsamt ihren Priestergewändern hinaus vor das Lager.

6 Mose sagte zu Aaron und dessen Söhnen Eleasar und Itamar: "Laßt nicht euer Haar als Zeichen eurer Trauer ungekämmt, und zerreißt auch nicht eure Kleider! Denn sonst werdet ihr sterben, und Gottes Zorn trifft das ganze Volk. Die übrigen Israeliten mögen die Toten beweinen, die der Herr durch das Feuer getötet hat!

7 Verlaßt nicht den Eingang zum heiligen Zelt, sonst sterbt auch ihr, denn ihr seid mit dem heiligen Öl zu Priestern des Herrn geweiht worden!" Die drei befolgten, was Mose ihnen befohlen hatte.

8 Der Herr sprach zu Aaron:

9 "Du und deine Nachkommen, ihr sollt weder Wein noch andere berauschende Getränke trinken, wenn ihr das heilige Zelt betretet; sonst werdet ihr sterben! Diese Ordnung gilt euch und euren Nachkommen für alle Zeiten.

10 Ihr müßt unterscheiden zwischen dem, was Gott geweiht ist und was nicht, was als rein und was als unrein gilt.

11 Erklärt den Israeliten alle Ordnungen, die ich euch durch Mose gegeben habe!"

12 Mose sagte zu Aaron und dessen Söhnen Eleasar und Itamar, die ihm geblieben waren: "Was vom Speiseopfer nicht für den Herrn verbrannt wird, könnt ihr für euch nehmen und daraus ungesäuertes Brot backen. Es ist besonders heilig, darum eßt es neben dem Brandopferaltar!

13 An diesem heiligen Ort dürft ihr es essen, denn es ist euer Anteil. Euch und euren Nachkommen steht er zu; so hat der Herr es mir gesagt.

14 Von den Opfern, bei denen das Bruststück und die rechte Hinterkeule des Tieres dem Herrn besonders geweiht werden, stehen euch Priestern diese beiden Stücke zu. Ihr dürft sie zusammen mit euren Familien essen. Verzehrt das Fleisch an einem reinen Ort! Es ist euer Anteil an den Dankopfern der Israeliten.

15 Vorher jedoch sollen die Priester die Keule und das Bruststück zusammen mit dem Fett vor dem Heiligtum hin- und herschwingen, um es dem Herrn zu weihen. Danach gehören diese Stücke euch und euren Nachkommen. Der Herr hat befohlen, daß dies für alle Zeiten gelten soll."

16 Mose erkundigte sich, was mit dem Fleisch des Ziegenbocks geschehen war, den man als Sündopfer dargebracht hatte. Als er hörte, daß auch das Fleisch verbrannt worden war, wurde er sehr zornig auf Aarons Söhne Eleasar und Itamar und stellte sie zur Rede:

17 "Warum habt ihr das Sündopferfleisch nicht im Heiligtum gegessen? Es ist doch euer Anteil, der besonders heilig ist. Der Herr hat es euch gegeben, damit ihr davon eßt. Wenn ihr das nicht tut, ist das Opfer unvollständig! Ihr befreit das Volk dann nicht von seiner Schuld, es wird nicht mit Gott versöhnt!

18 Das gilt für jedes Tieropfer, bei dem kein Blut ins heilige Zelt gebracht wird. Ihr hättet also unbedingt von dem Fleisch essen müssen. Das hatte ich euch doch befohlen!"

19 Aaron entgegnete: "Heute hat das Volk dem Herrn sein Sündopfer und sein Brandopfer dargebracht, und mir ist so etwas Schreckliches zugestoßen! Hätte es da dem Herrn gefallen, wenn wir heute vom Sündopfer gegessen hätten?"

20 Als Mose das hörte, gab er sich zufrieden.

11

1 Der Herr gab Mose und Aaron den Auftrag,

2 den Israeliten dies mitzuteilen:"Das Fleisch von folgenden Tieren dürft ihr essen: Von den Landtieren

3 sind euch alle erlaubt, die vollständig gespaltene Hufe oder Pfoten haben und wiederkäuen.

4 Das Kamel, den Klippdachs und den Hasen dürft ihr aber nicht essen. Denn sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine gespaltenen Hufe oder Pfoten. Sie müssen bei euch als unrein gelten.

5

6

7 Das Schwein hat zwar vollständig gespaltene Hufe, aber es ist kein Wiederkäuer; darum ist es für euch unrein.

8 Eßt das Fleisch dieser Tiere nicht, und berührt auch nicht ihre Kadaver! Sie sind für euch unrein!

9 Von den Tieren im Meer, in den Flüssen und Seen dürft ihr alle essen, die Flossen und Schuppen haben.

10 Aber alle Lebewesen im Wasser ohne Flossen oder Schuppen sind unrein!

11 Ihr dürft sie nicht essen und auch nicht ihre Kadaver berühren. Von allem, was im Wasser lebt und keine Flossen oder Schuppen hat, sollt ihr euch voller Abscheu fernhalten!

12

13 Folgende Vögel sollt ihr nicht anrühren und erst recht nicht essen: Gänsegeier, Lämmergeier, Mönchsgeier,

14 Gabelweihe und die verschiedenen Arten der Königsweihe,

15 alle Arten des Raben,

16 Strauß, Falke, Seemöwe, alle Habichtarten,

17 Steinkauz, Fischeule, Waldohreule,

18 Schleiereule, Wüstenkauz, Aasgeier,

19 Storch, alle Reiherarten, Wiedehopf und Fledermaus.{Nicht alle der in den Versen 13-19 genannten Tiere sind eindeutig zu bestimmen.}

20 Auch alle krabbelnden und fliegenden Insekten sollt ihr verabscheuen,

21 außer denen, die Sprungbeine haben und am Boden hüpfen.

22 Ihr dürft also alle Heuschreckenarten essen.

23 Aber alle anderen Insekten sollt ihr verschmähen!

24 Folgende Tiere dürft ihr nicht berühren, wenn sie verendet sind: Jedes Tier, das geteilte, aber nicht vollständig gespaltene Hufe oder Pfoten hat und nicht wiederkäut, sowie alle Vierbeiner mit Pfoten. Sie alle sind unrein, und wer ihren Kadaver berührt, wird unrein bis zum Abend. Wenn jemand ihren Kadaver wegträgt, muß er seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein.

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28

29 Von den kleinen Tieren, die am Boden kriechen, sind für euch verboten: Maulwurf, Springmaus, alle Eidechsenarten, Gecko, Salamander und Chamäleon.

30

31 Sie alle sind unrein, und wer ihre Kadaver berührt, ist bis zum Abend unrein.

32 Jeder Gegenstand, auf den der Kadaver eines dieser Tiere fällt, wird unrein, ganz gleich, ob er aus Holz, Stoff, Fell oder Sackleinen gemacht ist, und ganz gleich, wofür er gebraucht wird. Legt ihn ins Wasser; bis zum Abend bleibt er unrein.

33 Fällt ein totes Tier dieser Art in einen Tontopf, wird alles darin unrein, und den Topf müßt ihr zerschlagen.

34 Jedes Essen, das mit Wasser aus solch einem Tonkrug zubereitet wurde, ist unrein, ebenso jedes Getränk aus solch einem Gefäß.

35 Alles, was mit einem Kadaver dieser Tiere in Berührung kommt, wird unrein. Handelt es sich um einen Backofen oder um einen kleinen Herd, muß er niedergerissen werden.

36 Nur eine Quelle oder eine Zisterne, in der man das Wasser sammelt, bleibt rein. Doch wer das tote Tier berührt, das hineingefallen ist, wird unrein.

37 Fällt der Kadaver eines dieser Kriechtiere auf Saatgut, das gerade ausgesät werden soll, so bleibt dies rein.

38 Wurden die Samen aber mit Wasser befeuchtet und es fällt dann ein totes Tier darauf, so werden sie unrein.

39 Wenn ein Tier, das ihr essen dürft, verendet, wird jeder bis zum Abend unrein, der den Kadaver anfaßt.

40 Wer von dem Fleisch ißt oder den Tierkörper wegträgt, soll seine Kleider waschen und gilt bis zum Abend als unrein.

41 Alle kleinen Tiere, die sich am Boden fortbewegen, sollt ihr verabscheuen und sie auf keinen Fall essen,

42 ganz gleich, ob sie auf dem Bauch kriechen oder auf vier oder mehr Füßen umherlaufen.

43 Hütet euch davor, sie zu essen, denn sonst verabscheue ich euch, weil ihr in meinen Augen unrein seid!

44 Ich bin der Herr, euer Gott. Ihr sollt heilig sein, denn ich bin heilig! Verunreinigt euch nicht durch diese kleinen Tiere, die am Boden kriechen!

45 Ich bin der Herr, ich habe euch aus Ägypten herausgeführt, um euer Gott zu sein! Ihr sollt heilig sein, weil ich heilig bin!

46 Dies ist das Gesetz über das Vieh, die Vögel, die Wassertiere und die Kleintiere am Boden.

47 Mit seiner Hilfe sollt ihr unterscheiden können zwischen reinen Tieren, die man essen kann, und unreinen Tieren, die nicht gegessen werden dürfen."

12

1 Der Herr befahl Mose,

2 den Israeliten diese Weisungen weiterzugeben:"Wenn eine Frau einen Jungen zur Welt bringt, ist sie sieben Tage lang unrein wie bei ihrer monatlichen Blutung.

3 Am achten Tag soll der Junge beschnitten werden.

4 Die Mutter muß wegen ihrer Blutungen noch weitere 33 Tage zu Hause bleiben und als unrein gelten. In dieser Zeit darf sie nichts Heiliges anfassen und das Heiligtum nicht betreten.

5 Hat sie ein Mädchen geboren, ist sie zwei Wochen unrein wie bei ihrer monatlichen Blutung. Danach soll sie weitere 66 Tage zu Hause bleiben und als unrein gelten.

6 Wenn die Zeit vorüber ist - ganz gleich, ob sie einen Jungen oder ein Mädchen bekommen hat -, soll sie dem Priester ein einjähriges Lamm als Brandopfer und eine Turteltaube oder andere Taube als Sündopfer zum Eingang des heiligen Zeltes bringen.

7 Der Priester bringt ihr Opfer mir, dem Herrn, dar, damit die Unreinheit der Blutung von ihr genommen wird und sie wieder rein ist. Diese Weisung gilt für eine Frau, die einen Jungen oder ein Mädchen geboren hat.

8 Wenn sie sich kein Lamm als Opfertier leisten kann, darf sie statt dessen zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben nehmen, eine als Brandopfer und eine als Sündopfer. Damit soll der Priester sie von ihrer Unreinheit befreien, damit sie in Gottes Augen wieder rein ist."

13

1 Der Herr sagte zu Mose und Aaron:

2 "Wenn jemand auf seiner Haut eine Schwellung, einen Ausschlag oder einen hellen Fleck entdeckt und darum Verdacht auf Aussatz besteht, dann soll er zum Priester gebracht werden, zu Aaron oder zu einem seiner Söhne.

3 Der Priester untersucht die erkrankte Stelle: Ist das Haar dort weiß geworden und erscheint die Haut tiefer als ringsum, dann ist es Aussatz, und der Priester muß den Kranken für unrein erklären.

4 Wenn der Fleck zwar weiß ist, aber nicht tiefer liegt als die Haut ringsum und sich das Haar auch nicht weiß verfärbt hat, soll der Priester den Betreffenden für sieben Tage an einen abgesonderten Ort schicken.

5 Am Ende dieser Woche untersucht ihn der Priester erneut. Sieht er, daß der weiße Fleck sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat, soll er den Betreffenden ein weiteres Mal für sieben Tage an einen abgesonderten Ort schicken.

6 Danach begutachtet ihn der Priester noch einmal. Sieht er, daß die Haut wieder die normale Farbe angenommen und die Krankheit sich somit nicht weiter ausgebreitet hat, soll er ihn für rein erklären; denn der Fleck ist nur ein Hautausschlag. Der Kranke muß lediglich seine Kleider waschen, dann ist er wieder rein.

7 Wenn sich aber der Ausschlag wider Erwarten doch noch ausbreitet, nachdem der Priester ihn untersucht und für rein erklärt hat, soll der Mann sich erneut dem Priester zeigen.

8 Stellt dieser dann fest, daß der Ausschlag doch weiter um sich greift, muß er den Kranken für unrein erklären, weil es Aussatz ist.

9 Wenn bei einem Menschen Verdacht auf Aussatz besteht, soll er zum Priester gebracht werden.

10 Sieht dieser eine weiße Schwellung mit weiß verfärbten Haaren und wild wucherndem Fleisch,

11 dann ist es weit fortgeschrittener Aussatz. Der Priester muß den Kranken sofort für unrein erklären, ohne ihn vorher noch zur Beobachtung an einen abgesonderten Ort zu schicken.

12 Wenn sich aber der Aussatz rasch auf der Haut ausbreitet und den Kranken von Kopf bis Fuß bedeckt,

13 wenn also der Priester sieht, daß der Aussatz die Haut ganz erfaßt hat, erklärt er den Betreffenden für rein. Weil die Haut dann ganz weiß ist, gilt er als rein.

14 Zeigt sich aber wucherndes Fleisch, ist er unrein.

15 Der Priester muß ihn, sobald er es sieht, für unrein erklären. Wild wucherndes Fleisch ist in jedem Fall unrein, denn es handelt sich um Aussatz.

16 Bildet sich aber das wuchernde Fleisch zurück und wird die Stelle wieder weiß, soll der Betreffende den Priester aufsuchen.

17 Sieht dieser, daß die Haut dort tatsächlich wieder weiß geworden ist, erklärt er ihn für rein.

18 Wenn sich auf der Haut eines Menschen ein Geschwür bildet und wieder abheilt,

19 dann aber an dieser Stelle eine weiße Schwellung oder ein weißlich-roter Fleck entsteht, soll der Kranke sich dem Priester zeigen.

20 Stellt dieser eine Vertiefung der Haut und weiß gewordenes Haar fest, erklärt er den Kranken für unrein. Denn dann hat sich an der Stelle, wo vorher das Geschwür war, Aussatz gebildet.

21 Sieht der Priester aber, daß sich das Haar nicht weiß verfärbt hat, die Stelle nicht tiefer liegt als die Haut ringsum und auch die normale Farbe hat, dann schickt er den Betreffenden für sieben Tage an einen abgesonderten Ort.

22 Breitet sich der Hautausschlag in dieser Zeit weiter aus, erklärt der Priester den Kranken für unrein, denn es handelt sich um Aussatz.

23 Wird aber der Fleck nicht größer, dann ist es die Narbe des abgeheilten Geschwürs. Der Priester soll den Betreffenden für rein erklären.

24 Wenn jemand eine Brandwunde hat und sich dort ein weiß-roter oder weißer Fleck bildet,

25 muß er den Priester aufsuchen. Stellt dieser fest, daß sich das Haar dort weiß verfärbt hat und die Stelle tiefer liegt als die Haut ringsum, dann handelt es sich um Aussatz, der in der Brandwunde ausgebrochen ist. Der Priester erklärt den Kranken für unrein, weil er aussätzig ist.

26 Bemerkt der Priester aber keine weißen Haare im Bereich des Flecks und auch keine Vertiefung oder Verfärbung der Haut, dann soll er den Kranken für sieben Tage an einen abgesonderten Ort schicken.

27 Stellt er am siebten Tag fest, daß sich der Fleck ausgebreitet hat, muß er den Kranken für unrein erklären, denn es handelt sich um Aussatz.

28 Wenn aber der Fleck nicht größer wird und die Haut wieder die normale Farbe angenommen hat, ist es nur die Narbe der Brandwunde. Darum erklärt der Priester ihn für rein.

29 Bekommt jemand auf der Kopfhaut oder auf der Haut unter dem Bart einen Ausschlag,

30 soll der Priester die Stelle untersuchen. Sieht er eine Vertiefung der Haut mit schütterem, gelblichem Haar, erklärt er ihn für unrein. Es handelt sich um Aussatz an Kopf oder Kinn.

31 Stellt der Priester fest, daß die befallene Stelle nicht tiefer liegt als die umliegende Haut, die Haare sich aber trotzdem verfärbt haben, soll er den Kranken für sieben Tage an einen abgesonderten Ort schicken.

32 Sieht der Priester am siebten Tag, daß der Ausschlag sich nicht ausgebreitet hat, kein gelbliches Haar dort zu finden ist und die Stelle auch nicht tiefer liegt,

33 dann soll der Kranke sich rasieren, aber die befallene Stelle aussparen. Der Priester schickt ihn für weitere sieben Tage an einen abgesonderten Ort.

34 Stellt er danach fest, daß sich der Ausschlag nicht weiter ausgebreitet hat und die Haut dort auch nicht tiefer liegt als ringsum, soll er den Betreffenden für rein erklären. Dieser wäscht seine Kleider und gilt dann als rein.

35 Wenn sich der Ausschlag wider Erwarten doch noch ausbreitet,

36 soll der Priester den Kranken erneut untersuchen und ihn, sobald er es sieht, für unrein erklären. Er braucht gar nicht erst nach gelblichen Haaren zu suchen.

37 Sieht er aber, daß der Ausschlag zum Stillstand gekommen und schwarzes Haar nachgewachsen ist, dann ist der Betreffende wieder gesund, und der Priester erklärt ihn für rein.

38 Bilden sich auf der Haut eines Mannes oder einer Frau weiße Flecken,

39 soll der Priester sie untersuchen. Sind die Flecken nur weißlich-blaß, dann handelt es sich um einen gutartigen Ausschlag, und der Betreffende ist rein.

40 Verliert ein Mann die Haare auf seinem Kopf, sei es am Hinterkopf oder an der Stirnseite, bleibt er trotzdem rein.

41

42 Wenn aber an der Glatze ein weiß-rötlicher Ausschlag entsteht, muß der Priester den Mann gründlich untersuchen. Stellt er fest, daß sich eine weiß-rötliche Schwellung bildet, die genau wie Aussatz am Körper aussieht,

43

44 dann hat der Mann Aussatz, und der Priester soll ihn für unrein erklären."

45 "Ein Aussätziger soll zerrissene Kleider tragen, das Haar ungeschnitten und ungekämmt lassen, den Bart verhüllen und immer wieder rufen: 'Unrein, unrein!

46 Solange er vom Aussatz befallen ist, gilt er als unrein. Er soll außerhalb des Lagers wohnen, abgesondert von allen anderen."

47 "Wenn an einem Kleidungsstück oder Gewebe aus Wolle oder Leinen, an einem Stück Leder oder an irgend etwas anderem, das aus Leder gemacht ist, ein grünlicher oder rötlicher Fleck auftritt, dann ist das Kleidungsstück von Schimmel befallen, und man soll es dem Priester zeigen.

48

49

50 Dieser begutachtet die Stelle und schließt das Kleidungsstück sieben Tage lang ein.

51 Stellt er am siebten Tag fest, daß sich der Befall ausgebreitet hat, dann ist es fressender Schimmel. Das Kleidungsstück ist unrein

52 und muß verbrannt werden. Weil der Schimmel sich immer weiter ausbreiten würde, muß das betreffende Kleidungsstück restlos beseitigt werden, ganz gleich, ob es aus Wolle, Leinen oder Leder gemacht ist.

53 Stellt der Priester aber fest, daß der Schimmelfleck nicht größer geworden ist,

54 ordnet er an, daß man das Kleidungsstück wäscht und weitere sieben Tage einschließt.

55 Sieht der Priester nach dieser Zeit, daß der Fleck zwar nicht größer geworden ist, aber immer noch so aussieht wie vorher, ist das Kleidungsstück unrein und muß verbrannt werden. Denn der Schimmel hat sich tief eingefressen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Außenseite oder die Innenseite befallen ist.

56 Bemerkt der Priester aber, daß die Stelle durch das Waschen blaß geworden ist, soll er sie aus dem Stoff oder Leder heraustrennen.

57 Falls nun wiederum Schimmel an einer anderen Stelle auftritt, muß das Kleidungsstück verbrannt werden, denn der Schimmel hat es bereits ganz befallen.

58 Ist der Schimmel jedoch nach dem Waschen verschwunden, wäscht man die Kleidung noch einmal. Danach ist sie rein.

59 Dies ist das Gesetz über Schimmelbefall an einem Kleidungsstück oder Gewebe aus Wolle oder Leinen, an einem Stück Leder oder an irgend etwas anderem, das aus Leder gemacht ist. Mit Hilfe dieses Gesetzes soll entschieden werden, ob der befallene Gegenstand rein oder unrein ist."

14

1 Der Herr sprach zu Mose:

2 "Wenn ein Aussätziger gesund geworden ist und für rein erklärt werden will, dann gilt folgende Ordnung: Er muß zum Priester gebracht werden,

3 der ihn außerhalb des Lagers untersuchen soll. Ist der Kranke wirklich wieder gesund geworden,

4 läßt der Priester für ihn zwei lebende, reine Vögel bringen sowie Zedernholz, karmesinrote Wolle und ein Büschel Ysop.

5 Auf Anweisung des Priesters wird ein Vogel über einem Tongefäß mit frischem Quellwasser getötet, um das Blut des Tieres aufzufangen.

6 Den lebenden Vogel nimmt der Priester in die Hand und taucht ihn zusammen mit dem Zedernholz, der karmesinroten Wolle und dem Ysop in das Blut des ersten Vogels, das sich mit dem frischen Quellwasser vermischt hat.

7 Siebenmal besprengt er mit dem blutvermischten Wasser den Geheilten und erklärt ihn für rein. Den lebenden Vogel läßt er fliegen.

8 Der Geheilte wäscht seine Kleider, rasiert alle seine Haare und wäscht sich; danach ist er rein. Er darf wieder ins Lager kommen, soll aber sieben Tage sein Zelt nicht betreten.

9 Am siebten Tag rasiert er noch einmal den Kopf, den Bart, die Augenbrauen und alle anderen Haare. Nachdem er seine Kleider gewaschen und selbst gebadet hat, ist er endgültig rein.

10 Am achten Tag sucht er zwei männliche Lämmer und ein einjähriges weibliches Schaf aus, alles fehlerlose Tiere; zusätzlich bringt er für das Speiseopfer vier Kilogramm feines Mehl, mit Öl vermengt, sowie einen halben Liter Öl.

11 Der Priester führt den Mann mit seinen Opfergaben zum Eingang des heiligen Zeltes, in meine Gegenwart.

12 Eines der Lämmer und das Öl sind für das Schuldopfer bestimmt. Der Priester weiht sie mir, dem Herrn, indem er sie vor dem Heiligtum hin- und herschwingt.

13 Dann schlachtet er das Lamm am Eingang des heiligen Zeltes, wo auch die Tiere für das Sündopfer und für das Brandopfer geschlachtet werden. Wie das Sündopfer steht das Schuldopfer dem Priester zu; es ist besonders heilig.

14 Der Priester nimmt etwas vom Blut des Opfertieres und streicht es dem, der gereinigt werden möchte, an das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe.

15 Nun gießt er etwas Öl in die linke Hand,

16 taucht seinen rechten Zeigefinger hinein und besprengt damit siebenmal den Altar.

17 Von dem Öl in seiner Hand streicht er dem Geheilten etwas auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe, wo er zuvor das Blut des Opfertieres hingestrichen hat.

18 Das restliche Öl streicht der Priester auf den Kopf des Mannes. So soll er ihn mit mir, dem Herrn, versöhnen.

19 Dann bringt er das Sündopfer dar, um den Geheilten von aller Schuld zu befreien. Anschließend schlachtet er das Tier für das Brandopfer

20 und verbrennt das Speise- und das Brandopfer auf dem Altar. So bewirkt er, daß der Betreffende in meinen Augen wieder rein ist.

21 Wenn jemand zu arm ist und sich die Opfergaben nicht leisten kann, bringt er nur ein Lamm für das Schuldopfer. Es soll mir, dem Herrn, geweiht werden, damit ich dem Geheilten alle Schuld vergebe. Als Speiseopfer genügen in einem solchen Fall eineinhalb Kilogramm feines, mit Öl vermengtes Mehl sowie ein halber Liter Öl.

22 Wenn der Mann es aufbringen kann, kommen noch zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben dazu, eine für das Sündopfer, die andere für das Brandopfer.

23 Am achten Tag, wenn er gereinigt werden möchte, bringt er diese Opfergaben zum Priester an den Eingang des heiligen Zeltes, in meine Gegenwart.

24 Der Priester nimmt das Lamm und den halben Liter Öl entgegen und schwingt sie vor dem Heiligtum hin und her, um sie mir, dem Herrn, zu weihen.

25 Dann schlachtet er das Lamm für das Schuldopfer und streicht dem Geheilten etwas von dem Blut an das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe.

26 Anschließend gießt er Öl in die linke Hand

27 und sprengt etwas davon mit seinem rechten Zeigefinger siebenmal an den Altar.

28 Von dem Öl in seiner Hand streicht er dem Geheilten etwas auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe, wo er zuvor das Blut des Opfertieres hingestrichen hat.

29 Das restliche Öl streicht der Priester auf den Kopf des Mannes. So soll er ihn mit mir, dem Herrn, versöhnen.

30 Dann bringt er eine der beiden Tauben als Sündopfer und die andere als Brandopfer dar, zusammen mit den Speiseopfergaben. So befreit der Priester ihn von seiner Unreinheit und sorgt dafür, daß ich, der Herr, ihm alle Schuld vergebe.

31

32 Diese Ordnung gilt für einen vom Aussatz Geheilten, der die volle Opfergabe für seine Reinigung nicht aufbringen kann."

33 Der Herr sprach zu Mose und Aaron:

34 "Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch als euer Eigentum schenken will, und ich lasse dort an einem Haus einen Schimmelpilz entstehen,

35 dann soll der Besitzer seinen Verdacht dem Priester melden.

36 Dieser ordnet an, das Haus auszuräumen, ehe er kommt, um den Befall zu untersuchen. Denn sonst müßte, falls es ein Pilzbefall ist, der ganze Hausrat für unrein erklärt werden. Nun kommt der Priester, um sich das Haus anzusehen.

37 Entdeckt er im Mauerwerk rötliche oder grünliche Vertiefungen,

38 verläßt er das Haus und verschließt es für sieben Tage.

39 Wenn er am siebten Tag wiederkommt und sieht, daß sich der Befall am Mauerwerk ausgebreitet hat,

40 dann muß er anordnen, die befallenen Steine auszubrechen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort zu werfen.

41 Die Innenwände des Hauses läßt er abkratzen und den Lehm ebenfalls außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort schütten.

42 Dann werden die herausgebrochenen Steine durch andere ersetzt, und das Haus wird mit neuem Lehm verputzt.

43 Wenn aber der Befall wieder auftritt, nachdem man die alten Steine herausgebrochen, den Lehm abgekratzt und das Haus neu verputzt hat,

44 kommt der Priester und schaut es sich erneut an. Stellt er fest, daß sich der Befall ausgebreitet hat, dann handelt es sich um einen hartnäckigen Schimmelpilz, der nicht wieder verschwindet; das Haus bleibt unrein.

45 Man muß es abreißen und den Schutt - die Steine, die Balken und den Lehm - an einen unreinen Ort außerhalb der Stadt bringen.

46 Wer das Haus betritt, während es verschlossen bleiben soll, ist unrein bis zum Abend.

47 Wer in dem Haus schläft oder ißt, muß danach seine Kleider waschen.

48 Wenn aber der Priester sieht, daß sich der Pilzbefall am Haus nicht ausgebreitet hat, nachdem es neu verputzt wurde, soll er das Haus für rein erklären, denn der Schimmelpilz ist verschwunden.

49 Er holt dann zwei Vögel, Zedernholz, karmesinrote Wolle und ein Büschel Ysop, um das Haus von seiner Unreinheit zu befreien.

50 Den einen Vogel tötet er über einem Tongefäß mit frischem Quellwasser, um das Blut des Tieres aufzufangen.

51 Dann nimmt er das Zedernholz, den Ysop, die karmesinrote Wolle und den lebenden Vogel und taucht alles in das Blut des ersten Vogels, das sich mit dem Wasser vermischt hat. Siebenmal besprengt er mit dem blutvermischten Wasser das Haus.

52 So befreit er es von aller Unreinheit, die auf ihm lastet.

53 Den lebenden Vogel läßt er aus der Stadt hinaus ins Freie fliegen. So sorgt er dafür, daß das Haus in meinen Augen wieder rein ist.

54 Dieses Gesetz gilt für jede Art von krankhaftem oder schädlichem Befall, nämlich für Hautkrankheiten wie Aussatz, Geschwüre, Ausschläge und Flecken sowie für Schimmelpilz an Kleidung und Häusern.

55

56

57 Mit Hilfe dieser Bestimmungen soll entschieden werden, wann ein Mensch oder Gegenstand unrein oder rein ist."

15

1 Der Herr sprach zu Mose und Aaron:

2 "Richtet den Israeliten aus: Wenn ein Mann an einem krankhaften Ausfluß aus seinem Glied leidet, ist er unrein,

3 ganz gleich, ob der Ausfluß dickflüssig ist oder nicht.

4 Alles, worauf der Kranke liegt oder sitzt, wird unrein.

5 Jeder, der sein Bett oder etwas, worauf er gesessen hat, berührt, muß sich und seine Kleidung waschen und bleibt bis zum Abend unrein.

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7 Dasselbe gilt, wenn jemand den Kranken berührt, mit seinem Speichel in Kontakt kommt, etwas nimmt oder wegträgt, worauf dieser gesessen hat, oder wenn der Kranke jemanden anfaßt, ohne sich vorher die Hände gewaschen zu haben. In allen diesen Fällen muß der Betreffende sich und seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein. Auch jeder Sattel, auf dem der Kranke sitzt, ist unrein.

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12 Jedes Tongefäß, das er berührt, muß zerbrochen werden, ein Holzgefäß soll ausgespült werden.

13 Ist der Ausfluß abgeheilt, wartet der Genesene sieben Tage. Dann wäscht er seine Kleider und sich selbst mit frischem Wasser und gilt wieder als rein.

14 Am achten Tag geht er mit zwei Turteltauben oder zwei anderen Tauben zum Eingang des Heiligtums, in meine Gegenwart, und gibt sie dort dem Priester.

15 Dieser bringt die eine Taube als Sündopfer und die andere als Brandopfer dar und befreit den Mann so von der Unreinheit seines Ausflusses, damit er vor mir, dem Herrn, wieder als rein gilt.

16 Wenn ein Mann einen Samenerguß hat, soll er seinen ganzen Körper waschen; bis zum Abend ist er unrein.

17 Alle Kleidung und jedes Stück Leder, das mit dem Samen in Berührung gekommen ist, muß gewaschen werden und ist bis zum Abend unrein.

18 Wenn ein Mann mit einer Frau schläft, sollen sich beide waschen; sie sind unrein bis zum Abend."

19 "Wenn eine Frau ihre monatliche Blutung hat, ist sie sieben Tage unrein; wer sie berührt, ist ebenfalls bis zum Abend unrein.

20 Alles, worauf sie sich in dieser Zeit legt oder setzt, wird unrein.

21 Jeder, der ihr Bett oder etwas, worauf sie gesessen hat, berührt, muß sich und seine Kleider waschen; bis zum Abend bleibt er unrein.

22

23 Liegt etwas auf ihrem Bett oder Sitz und jemand faßt es an, so wird auch er unrein bis zum Abend.

24 Wenn ein Mann während dieser Zeit mit ihr schläft, so ist auch er sieben Tage unrein, ebenso jedes Bett, auf dem er liegt.

25 Hat eine Frau Blutungen über die normale Zeit hinaus oder außerhalb ihrer monatlichen Regel, dann ist sie während dieser Tage unrein wie zur Zeit ihrer Monatsblutung.

26 Jedes Bett, auf dem sie liegt, und jeder Gegenstand, auf dem sie sitzt, wird unrein.

27 Wer eines dieser Dinge berührt, wird ebenfalls unrein. Er muß sich und seine Kleider waschen und bleibt bis zum Abend unrein.

28 Wenn die Blutungen aufgehört haben, wartet die Frau noch weitere sieben Tage, bis sie wieder rein ist.

29 Am achten Tag geht sie mit zwei Turteltauben oder zwei anderen Tauben zum Eingang des heiligen Zeltes und gibt sie dort dem Priester.

30 Dieser bringt die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer dar und befreit so die Frau von der Unreinheit ihrer Blutung, damit sie vor mir, dem Herrn, wieder als rein gilt.

31 Ihr, Mose und Aaron, sollt die Israeliten davor warnen, sich zu verunreinigen und das Heiligtum, in dem ich mitten unter euch wohne, zu entweihen! Denn sonst müssen sie sterben!

32 Dieses Gesetz gilt für Männer, die an einem krankhaften Ausfluß leiden oder einen Samenerguß haben, der sie unrein macht,

33 für Frauen, die ihre monatliche Blutung haben, und für einen Mann, der mit einer Frau schläft während ihrer monatlichen Regel."

16

1 Nach dem Tod der beiden Söhne Aarons, die dem Herrn eigenmächtig ein Räucheropfer dargebracht hatten,

2 sprach der Herr zu Mose:"Sag deinem Bruder Aaron, daß er nur zu festgesetzten Zeiten das Allerheiligste im heiligen Zelt betreten und sich dort vor die Deckplatte der Bundeslade stellen darf. Hält er sich nicht daran, muß er sterben! Denn ich, der Herr, erscheine in einer Wolke über der Deckplatte.

3 Aaron darf nur ins Allerheiligste gehen, wenn er sich genau an folgende Anweisungen hält: r soll einen jungen Stier für das Sündopfer und einen Schafbock für das Brandopfer darbringen.

4 Vorher wäscht er sich und zieht heilige Priesterkleider an: ein Gewand, Hosen, einen Gürtel und einen Turban, alles aus Leinen.

5 Die Israeliten sollen ihm zwei Ziegenböcke für das Sündopfer und einen Schafbock für das Brandopfer geben.

6 Erst bringt er den jungen Stier als Sündopfer für sich selbst und für seine Familie dar,

7 dann führt er die beiden Ziegenböcke an den Eingang des heiligen Zeltes, in meine Gegenwart.

8 Durch das Los wird entschieden, welcher der beiden für mich, den Herrn, und welcher für Asasel bestimmt ist.

9 Den Ziegenbock, der mir gehört, bringt Aaron als Sündopfer dar.

10 Der andere Bock, der durch das Los dem Asasel zugefallen ist, wird zum Heiligtum gebracht. Von dort aus soll er in die Wüste zu Asasel geschickt werden, damit das Volk mit mir, dem Herrn, versöhnt wird.

11 Zuvor aber muß Aaron den jungen Stier als Sündopfer darbringen, damit er und seine Familie von aller Schuld befreit werden. Wenn er das Tier geschlachtet hat,

12 nimmt er eine Räucherpfanne voll glühender Kohlen vom Altar im heiligen Zelt und zwei Handvoll zerstoßene, wohlriechende Weihrauchmischung. Dies alles bringt er hinter den inneren Vorhang des Zeltes ins Allerheiligste.

13 Dort, in meiner Gegenwart, legt er die Weihrauchmischung auf die glühenden Kohlen. Der aufsteigende Rauch verhüllt die Deckplatte auf der Bundeslade, so daß Aaron sie nicht sieht und nicht sterben muß.

14 Er taucht einen Finger in das Blut des jungen Stieres und sprengt etwas davon auf die Vorderseite der Deckplatte sowie siebenmal vor der Deckplatte auf den Boden.

15 Dann schlachtet er den Ziegenbock für das Sündopfer des Volkes, bringt das Blut ins Allerheiligste und sprengt es auf die Deckplatte und davor auf den Boden, wie er es mit dem Blut des jungen Stieres getan hat.

16 So befreit er das Allerheiligste von aller Unreinheit und von aller Schuld, die das Volk Israel auf sich geladen hat. Auch das heilige Zelt reinigt er auf diese Weise; denn es steht mitten im Lager, das die Israeliten durch ihre Sünden immer wieder unrein machen.

17 Kein Mensch darf sich im heiligen Zelt aufhalten, wenn Aaron hineingeht, um sich, seine Familie und das ganze Volk mit mir, dem Herrn, zu versöhnen.

18 Anschließend verläßt Aaron das Allerheiligste, geht zum Altar im heiligen Zelt und befreit ihn von aller Schuld, die auf ihm lastet. Dazu streicht er etwas vom Blut des jungen Stieres und des Ziegenbocks an die Hörner des Altars.

19 Mit dem Finger sprengt er siebenmal Blut an den Altar und reinigt ihn von den Sünden der Israeliten, damit er wieder heilig ist.

20 Wenn Aaron das Allerheiligste und das Heiligtum sowie den Altar gereinigt hat, holt er den zweiten Ziegenbock,

21 legt die Hände auf seinen Kopf und bekennt alle Vergehen und alle Schuld des Volkes. So lädt er die Sünden der Israeliten auf den Kopf des Ziegenbocks und läßt ihn durch einen Mann, den er dazu bestimmt hat, in die Wüste treiben.

22 Der Ziegenbock trägt alle Schuld mit sich hinaus in die Wüste.

23 Aaron geht nun wieder ins heilige Zelt, zieht seine Leinengewänder aus, in denen er das Heiligtum betrat, und läßt sie dort zurück.

24 Er wäscht sich, zieht die Amtskleidung des Hohenpriesters an, geht hinaus und bringt das Brandopfer für sich und für das Volk dar. So wird ganz Israel wieder mit mir, dem Herrn, versöhnt.

25 Auch die Fettstücke der Sündopfertiere verbrennt er auf dem Altar.

26 Der Mann, der den Sündenbock für Asasel fortgetrieben hat, darf erst wieder ins Lager zurückkehren, wenn er sich und seine Kleider gewaschen hat.

27 Den jungen Stier und den Ziegenbock, die als Sündopfer dargebracht wurden und deren Blut versprengt wurde, um das Heiligtum von aller Unreinheit zu befreien, soll man hinaus vor das Lager bringen. Dort müssen sie vollständig verbrannt werden, mit Fell, Fleisch und Eingeweiden.

28 Jeder, der daran beteiligt ist, darf erst wieder ins Lager zurückkehren, wenn er sich und seine Kleider gewaschen hat.

29 Dies alles soll am 10. Tag des 7. Monats geschehen. Zusätzlich gelten für diesen Tag noch folgende Ordnungen, die ihr stets einhalten müßt: Ihr sollt fasten und keinerlei Arbeit verrichten, weder ihr noch die Ausländer, die bei euch wohnen.

30 Denn an diesem Tag werdet ihr mit mir, dem Herrn, versöhnt und von aller Schuld befreit, die auf euch lastet.

31 Der ganze Tag muß ein Ruhetag sein, an dem ihr fasten sollt. Haltet euch für alle Zeiten daran!

32 Der Hohepriester, der als Nachfolger seines Vaters gesalbt und in sein Amt eingesetzt worden ist, soll euch an diesem Tag mit mir versöhnen. Dazu zieht er die heiligen Priestergewänder aus Leinen an.

33 Er befreit das Allerheiligste, das ganze heilige Zelt und den Altar von aller Schuld, ebenso die anderen Priester und das ganze Volk.

34 Diese Ordnung soll bei euch für alle Zeiten gelten. Einmal im Jahr sollen alle Israeliten von ihren Sünden befreit werden."Aaron führte alles so aus, wie der Herr es Mose befohlen hatte.

17

1 Der Herr befahl Mose:

2 "Richte Aaron, seinen Söhnen und dem ganzen Volk aus:

3 Jeder Israelit, der innerhalb oder außerhalb des Lagers ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege schlachtet

4 und das Tier nicht zum Eingang des heiligen Zeltes bringt, um es mir, dem Herrn, als Gabe darzubringen, lädt Schuld auf sich. Er hat Blut vergossen, darum soll er aus seinem Volk ausgestoßen werden und sterben!

5 Diese Weisung dient dazu, daß die Israeliten ihre Opfertiere, die sie auf freiem Feld schlachten, von nun an mir, dem Herrn, darbringen. Sie sollen die Tiere zu meiner Ehre am Eingang des heiligen Zeltes dem Priester übergeben und sie dann als Dankopfer für mich schlachten.

6 Der Priester sprengt das Blut an den Brandopferaltar vor dem Eingang des heiligen Zeltes und verbrennt anschließend die Fettstücke auf dem Altar. Ein solches Opfer gefällt mir, dem Herrn.

7 Kein Israelit soll mir die Treue brechen, indem er weiterhin den Dämonen sein Schlachtopfer darbringt! Diese Ordnung gilt für alle Zeiten.

8 Jeder Israelit und auch jeder Fremde, der bei euch wohnt, wird aus dem Volk ausgestoßen und muß sterben, wenn er seine Brand- oder Schlachtopfer nicht zum Eingang des heiligen Zeltes führt, um sie dort mir, dem Herrn, zu weihen."

9

10 "Wenn ein Israelit oder ein Fremder unter euch Fleisch verzehrt, das nicht völlig ausgeblutet ist, werde ich, der Herr, mich gegen ihn wenden! Ich verstoße ihn aus seinem Volk und töte ihn.

11 Denn im Blut ist das Leben, und ich selbst habe angeordnet, daß es auf dem Altar dargebracht wird, um euch von eurer Schuld zu befreien. Weil im Blut das Leben ist, darum werdet ihr durch das Blut mit mir, dem Herrn, versöhnt.

12 Niemand darf es also verzehren, weder ein Israelit noch ein Fremder, der bei euch lebt!

13 Wer auf der Jagd ein Stück Wild oder einen Vogel erlegt - ein Tier, das man essen darf -, der soll es ausbluten lassen und das Blut mit Erde bedecken.

14 Denn im Blut ist das Leben eines jeden Tieres. Deshalb habe ich den Israeliten verboten, Blut zu verzehren. Alles Leben ist im Blut, und wer davon ißt, muß getötet werden!

15 Jeder, der Fleisch von einem verendeten oder gerissenen Tier ißt, wird bis zum Abend unrein. Er soll sich und seine Kleider waschen; dann ist er wieder rein.

16 Wer sich nicht daran hält, muß die Folgen seiner Schuld tragen!"

18

1 Der Herr befahl Mose,

2 den Israeliten dies weiterzusagen:"Ich bin der Herr, euer Gott.

3 Lebt nicht nach den Sitten der Ägypter, in deren Land ihr gewohnt habt! Richtet euch auch nicht nach den Bräuchen der Bewohner Kanaans, wohin ich euch bringen werde! Nehmt sie nicht zum Vorbild!

4 Handelt nach meinen Weisungen, lebt nach meinen Ordnungen! Ich bin der Herr, euer Gott.

5 Richtet euch nach meinen Geboten! Jedem, der sie befolgt, bringen sie Leben. Ich bin der Herr.

6 Niemand von euch darf mit einer Blutsverwandten schlafen. Dies sage ich, der Herr.

7 Du sollst nicht mit deiner Mutter schlafen, denn dadurch entehrst du deinen Vater.{Oder: Keine Frau darf mit ihrem Vater und kein Mann mit seiner Mutter schlafen.} Darum tu es nicht, denn sie ist deine Mutter!

8 Du sollst auch nicht mit einer anderen Frau deines Vaters schlafen, denn auch damit entehrst du deinen Vater.

9 Schlaf nicht mit deiner Schwester, auch nicht mit deiner Halbschwester oder Stiefschwester!{Wörtlich: Schlaf nicht mit deiner Schwester, der Tochter deines Vaters oder der Tochter deiner Mutter, ob im Haus oder draußen geboren.}

10 Du darfst nicht mit deiner Enkelin schlafen, dem Kind deines Sohnes oder deiner Tochter, denn dadurch entehrst du dich selbst.

11 Auch sollst du nicht mit deiner Halbschwester schlafen, die von einer Frau deines Vaters geboren wurde.

12 Das gleiche gilt für Blutsverwandte deiner Eltern: Schlafe nie mit der Schwester deines Vaters oder der Schwester deiner Mutter!

13

14 Du sollst einen Bruder deines Vaters nicht entehren, indem du mit seiner Frau schläfst, denn sie ist deine Tante.

15 Auch mit deiner Schwiegertochter darfst du nicht schlafen, denn sie ist die Frau deines Sohnes.

16 Du sollst nicht mit deiner Schwägerin schlafen, sonst entehrst du deinen Bruder.

17 Wenn du mit einer Frau schläfst, darfst du nicht auch noch mit ihrer Tochter oder ihrer Enkelin schlafen. Dies wäre eine Schande, weil sie ihre Blutsverwandten sind.

18 Heirate nicht die Schwester deiner Frau, solange deine Frau lebt.

19 Du sollst nicht mit einer Frau schlafen, wenn sie ihre monatliche Blutung hat, denn in dieser Zeit ist sie unrein.

20 Schlafe nicht mit der Frau eines anderen Mannes, denn damit machst du dich selbst unrein!

21 Laß keines deiner Kinder für den Götzen Moloch als Opfer verbrennen, denn damit entweihst du meinen Namen! Ich bin der Herr, dein Gott.

22 Ein Mann darf nicht mit einem anderen Mann schlafen, denn das verabscheue ich.

23 Kein Mann und keine Frau darf mit einem Tier verkehren. Wer es tut, macht sich unrein und lädt große Schande auf sich.

24 Macht euch nicht unrein, indem ihr gegen diese Gebote verstoßt! Denn so haben sich die Völker Kanaans verunreinigt. Ich vertreibe sie und gebe euch das Land.

25 Sie haben ihr Land unrein gemacht; doch ich lasse sie nicht ungestraft davonkommen, sondern sorge dafür, daß das Land seine Bewohner ausspuckt.

26 Lebt nach meinen Weisungen und Geboten, tut nichts, was ich verabscheue! Das gilt für euch Israeliten und auch für alle Ausländer, die dann bei euch wohnen.

27 Die Bewohner des Landes, die vor euch dort lebten, haben alle diese abscheulichen Dinge getan und so das Land unrein gemacht.

28 Wenn auch ihr dies tut, wird das Land euch ausspucken - so wie die Völker, die vor euch dort wohnten.

29 Jeder, der eine dieser abscheulichen Sünden begeht, soll aus dem Volk Israel ausgestoßen werden und sterben.

30 Richtet euch nach meinen Geboten, und hütet euch davor, diese abscheulichen Bräuche zu übernehmen,die bei den anderen Völkern in diesem Land üblich sind. Verunreinigt euch nicht durch sie! Ich bin der Herr, euer Gott!"

19

1 Der Herr befahl Mose,

2 dem ganzen Volk Israel dies mitzuteilen:"Ihr sollt heilig sein, denn ich, der Herr, euer Gott, bin heilig!

3 Jeder von euch soll seine Mutter und seinen Vater achten und den Sabbat als Ruhetag einhalten. Ich bin der Herr, euer Gott!

4 Ihr sollt nicht anderen Göttern dienen und euch keine Götzenstatuen anfertigen, denn ich bin der Herr, euer Gott!

5 Wenn ihr mir ein Dankopfer darbringt, dann tut es so, daß ich Gefallen an euch und eurem Opfer habe.

6 Das Fleisch des Opfertieres müßt ihr am selben oder am folgenden Tag verzehren. Was am dritten Tag noch übrig ist, muß verbrannt werden,

7 denn dann ist es unrein. Wenn doch noch jemand davon ißt, nehme ich das Opfer nicht an.

8 Er muß die Folgen tragen, denn er hat etwas entweiht, das für mich, den Herrn, bestimmt war. Darum muß er aus seinem Volk ausgestoßen werden und sterben.

9 Wenn ihr die Getreideernte einbringt, sollt ihr eure Felder nicht ganz bis an den Rand abmähen und keine Nachlese halten.

10 Auch in euren Weinbergen soll es keine Nachlese geben. Sammelt die Trauben am Boden nicht ein, sondern überlaßt sie den Armen und Fremden! Ich bin der Herr, euer Gott.

11 Ihr sollt nicht stehlen, nicht lügen und einander nicht betrügen!

12 Ihr sollt meinen Namen nicht durch einen Meineid entweihen. Ich bin der Herr, euer Gott.

13 Unterdrückt und beraubt einander nicht! Wenn ihr jemanden tageweise beschäftigt, müßt ihr ihm jeden Abend seinen Lohn auszahlen.

14 Beschimpft einen Tauben nicht, und legt einem Blinden kein Hindernis in den Weg! Begegnet mir, eurem Gott, mit Ehrfurcht, denn ich bin der Herr.

15 Vor Gericht dürft ihr das Recht nicht beugen! Begünstigt weder den Armen noch den Einflußreichen, wenn ihr ein Urteil fällt. Jeder soll zu seinem Recht kommen.

16 Verleumdet einander nicht, und tut nichts, was das Leben anderer gefährdet! Ich bin der Herr.

17 Hege keinen Haß gegenüber deinem Mitmenschen! Wenn du etwas gegen jemanden hast, dann weise ihn zurecht, sonst lädst du Schuld auf dich.

18 Räche dich nicht, und sei nicht nachtragend! Liebe deinen Mitmenschen wie dich selbst! Ich bin der Herr.

19 Haltet euch an das, was ich euch sage. Kreuzt nicht verschiedene Arten eures Viehs miteinander; besät eure Felder nicht mit zweierlei Saatgut; tragt keine Kleidung aus Mischgewebe!

20 Wenn ein Mann mit einer Sklavin schläft, die mit einem anderen Mann verlobt ist, aber noch nicht freigekauft oder freigelassen wurde, dann muß der Mann Schadenersatz leisten. Die beiden müssen aber nicht getötet werden, denn die Frau war nicht frei.

21 Der Mann soll einen Schafbock als Schuldopfer zu mir, dem Herrn, an den Eingang des heiligen Zeltes bringen.

22 Der Priester opfert das Tier, damit der Mann von seiner Schuld befreit wird. Dann werde ich, der Herr, seine Sünde vergeben.

23 Wenn ihr ins Land Kanaan kommt und Obstbäume pflanzt, dann sind ihre Früchte in den ersten drei Jahren für euch verboten; ihr dürft sie nicht essen.

24 Im vierten Jahr bringt ihr mir, dem Herrn, alle Früchte als Erntedankopfer dar.

25 Vom fünften Jahr an dürft ihr die Früchte essen. Wenn ihr euch daran haltet, wird eure Ernte um so reicher sein. Ich bin der Herr, euer Gott.

26 Eßt kein Fleisch, das nicht völlig ausgeblutet ist! Treibt keine Wahrsagerei und Zauberei!

27 Wenn ihr um einen Toten trauert, dann schneidet nicht euer Haupthaar rundum ab; stutzt auch nicht eure Bärte, ritzt euch nicht in die Haut und macht euch keine Tätowierungen! Ich bin der Herr.

28

29 Entehrt eure Töchter nicht, indem ihr sie zur Prostitution anstiftet! Sonst wird das ganze Land zu einer Stätte des Treuebruchs, und ich verabscheue alles, was dort geschieht.

30 Haltet den Sabbat als Ruhetag ein, und habt Ehrfurcht vor meinem Heiligtum! Ich bin der Herr.

31 Sucht niemals Hilfe bei Totenbeschwörern und Wahrsagern, denn sonst seid ihr in meinen Augen unrein. Ich bin der Herr, euer Gott.

32 Begegnet alten Menschen mit Achtung und Respekt, und ehrt mich, den Herrn, euren Gott!

33 Unterdrückt die Fremden nicht, die bei euch leben,

34 sondern behandelt sie wie euresgleichen. Liebt sie wie euch selbst, denn auch ihr seid Fremde in Ägypten gewesen! Ich bin der Herr, euer Gott.

35 Beugt nicht das Recht vor Gericht, betrügt nicht mit falschen Maßen und Gewichtsangaben,

36 verwendet genaue Waagen und richtige Gewichtssteine! Eure Hohlmaße für Getreide und Flüssigkeiten dürfen nicht gefälscht sein. Ich bin der Herr, euer Gott, der euch aus Ägypten befreit hat.

37 Lebt nach allen meinen Ordnungen und Geboten, und befolgt sie! Ich bin der Herr."

20

1 Der Herr befahl Mose,

2 den Israeliten dies weiterzusagen:"Wer von euch oder von den Fremden, die bei euch leben, eines seiner Kinder dem Götzen Moloch opfert, muß sterben! Das Volk soll ihn steinigen.

3 Ich selbst werde mich gegen ihn wenden, ihn aus seinem Volk ausstoßen und töten. Denn er hat mein Heiligtum entweiht und meinen heiligen Namen beschmutzt, indem er eines seiner Kinder dem Götzen Moloch geopfert hat.

4 Wenn die Israeliten die Augen davor verschließen und ihn nicht hinrichten,

5 strafe ich selbst diesen Mann und seine Familie. Ich verstoße ihn aus seinem Volk und töte ihn - zusammen mit allen, die mir, dem Herrn, die Treue gebrochen und den Götzen Moloch angebetet haben.

6 Mein Zorn trifft auch jeden, der bei Totenbeschwörern und Wahrsagern Hilfe sucht und mir so die Treue bricht: Ich verstoße ihn aus seinem Volk und lasse ihn sterben.

7 Dient nur mir allein, und lebt als mein heiliges Volk, denn ich bin der Herr, euer Gott!

8 Richtet euch nach meinen Ordnungen, und befolgt sie! Ich bin der Herr, der euch heilig macht.

9 Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, muß getötet werden! Er hat für sein Verbrechen nichts anderes verdient.

10 Wenn ein Mann mit der Frau eines anderen Israeliten die Ehe bricht, sollen beide getötet werden.

11 Schläft ein Mann mit der Frau seines Vaters, dann entehrt er seinen Vater. Er und die Frau müssen sterben, sie sind selbst schuld an ihrem Tod.

12 Wenn ein Mann mit seiner Schwiegertochter schläft, sollen beide mit dem Tod bestraft werden. Sie haben etwas Abscheuliches getan und müssen die Folgen tragen.

13 Wenn ein Mann mit einem anderen Mann schläft, ist dies eine widerliche Tat. Beide sollen mit dem Tod bestraft werden, ihre Schuld fällt auf sie zurück.

14 Heiratet ein Mann eine Frau und dann noch ihre Mutter, ist das ein schändliches Vergehen. Man soll ihn und die beiden Frauen verbrennen, damit so etwas nie wieder bei euch geschieht.

15 Wenn ein Mann mit einem Tier verkehrt, soll er hingerichtet werden, und auch das Tier soll man töten.

16 Verkehrt eine Frau mit einem Tier, muß man die Frau und das Tier töten. Beide müssen sterben, denn ihre Schuld fällt auf sie zurück.

17 Heiratet ein Mann seine Schwester oder Halbschwester, ist das eine Schande. Beide müssen öffentlich hingerichtet werden. Weil der Mann mit seiner Schwester geschlafen hat, ist er selbst schuld an seinem Tod.

18 Wenn ein Mann mit einer Frau während der Zeit ihrer monatlichen Blutung schläft, so machen beide sich damit unrein. Sie müssen aus dem Volk ausgestoßen werden und sterben.

19 Niemand darf mit der Schwester seiner Mutter oder seines Vaters schlafen. Das ist Blutschande, und beide müssen die Folgen tragen.

20 Wer mit der Frau seines Onkels schläft, entehrt seinen Onkel. Er und die Frau werden die Folgen tragen und ohne Nachkommen sterben.

21 Wenn ein Mann die Frau seines Bruders heiratet, ist das eine Schande. Weil er seinen Bruder damit entehrt, werden er und die Frau kinderlos bleiben.

22 Haltet euch an meine Ordnungen, lebt nach meinen Geboten! Dann werdet ihr nicht aus dem Land Kanaan verstoßen, in das ich euch bringe und in dem ihr wohnen sollt.

23 Richtet euch nicht nach den Sitten und Bräuchen der Völker im Land! Ich werde sie verstoßen, weil sie alle diese Dinge getan haben, die in meinen Augen abscheulich sind. Darum werde ich euch das Land geben.

24 Ich habe es euch zugesagt und versprochen, daß ihr es in Besitz nehmen könnt, ein Land, in dem Milch und Honig fließen. Ich bin der Herr, euer Gott; euch habe ich unter allen Völkern zu einem besonderen Volk gemacht.

25 Deshalb müßt ihr unterscheiden zwischen reinem und unreinem Vieh, zwischen reinen und unreinen Vögeln. Verunreinigt euch nicht, indem ihr Vieh, Vögel oder Kriechtiere eßt, die ich für unrein erklärt habe!

26 Ihr sollt heilig sein und mir allein dienen, denn ich, der Herr, bin heilig. Euch habe ich als einziges Volk zu meinem Eigentum erwählt.

27 Ein Totenbeschwörer oder Wahrsager muß getötet werden, ganz gleich, ob Mann oder Frau. Man soll sie steinigen, sie sind selbst schuld an ihrem Tod."

21

1 Der Herr befahl Mose, folgende Anweisungen den Priestern, den Nachkommen Aarons, weiterzugeben:"Ein Priester darf sich nicht verunreinigen, indem er eine Leiche berührt.

2 Er darf sich nur unrein machen, wenn jemand von seinen engsten Familienangehörigen stirbt - der Vater, die Mutter, ein Sohn, eine Tochter, ein Bruder oder eine unverheiratete Schwester, die in seinem Haus gewohnt hat.

3

4 War seine Schwester aber verheiratet, darf er ihre Leiche nicht berühren, denn er würde sich sonst verunreinigen.{Der hebräische Text ist nicht sicher zu deuten.}

5 Kein Priester darf sich bei einem Trauerfall eine Glatze scheren, den Bart stutzen oder sich die Haut einritzen.

6 Ein Priester soll mir allein dienen und meinen Namen nicht entweihen. Denn er bringt mir, dem Herrn, seinem Gott, die Opfer dar. Sie sind meine Speise, darum muß er darauf achten, daß er sich nicht verunreinigt.

7 Er darf weder eine Hure heiraten noch ein Mädchen, das keine Jungfrau mehr ist, noch eine geschiedene Frau. Denn er ist mir, seinem Gott, geweiht.

8 Ein Priester soll als ein heiliger Mann geachtet werden, denn er bringt die Opfer für mich dar. Betrachtet ihn als heilig, denn ich, der Herr, bin heilig, und ich habe euch dazu bestimmt, mir allein zu dienen.

9 Wenn die Tochter eines Priesters zu einer Hure wird, entehrt sie sich und ihren Vater. Darum soll sie verbrannt werden.

10 Der Hohepriester wurde mit Öl gesalbt und in sein Amt eingesetzt. Er trägt die heiligen Gewänder. Deshalb darf er nicht als Zeichen der Trauer seine Haare ungekämmt lassen oder seine Kleidung zerreißen.

11 Er darf keine Leiche berühren, nicht einmal die seines Vaters oder seiner Mutter. Denn sonst würde er sich verunreinigen.

12 Solange ein Toter in seinem Haus liegt, soll er den Bereich des Heiligtums nicht verlassen und nach Hause gehen. Er würde sonst das Heiligtum entweihen, denn er ist mit dem heiligen Öl zum Priester geweiht worden. Ich bin der Herr!

13 Der Hohepriester darf nur eine Jungfrau heiraten,

14 keine Witwe, keine Geschiedene und keine Hure, sondern nur ein Mädchen aus seinem Stamm.

15 Denn sonst würden seine Kinder unrein. Ich bin der Herr, und ich habe ihn dazu bestimmt, mir allein zu dienen!"

16 Weiter sagte der Herr zu Mose:

17 "Dies sollst du Aaron ausrichten: Wenn einer seiner Nachkommen eine Krankheit oder eine Behinderung hat, darf er mir keine Opfergaben auf dem Altar darbringen. Dies gilt für alle Generationen.

18 Kein Blinder oder Gelähmter darf den Dienst im Heiligtum verrichten, auch kein Verstümmelter oder Entstellter,

19 niemand mit einem gebrochenen Fuß oder einer gebrochenen Hand,

20 mit Buckel oder Muskelschwund{Oder: Kleinwuchs.} oder einem weißen Fleck im Auge, niemand, der an Krätze oder an einer Hautkrankheit leidet oder verletzte Hoden hat.

21 Kein Nachkomme Aarons mit einer Krankheit oder Behinderung darf zum Altar treten, um mir, dem Herrn, die Opfer darzubringen, die meine Speise sind.

22 Er darf zwar von den heiligen, ja sogar von den besonders heiligen Opfergaben essen, die den Priestern zustehen,

23 aber er soll nicht an den Vorhang zum Allerheiligsten und an den Brandopferaltar treten! Er würde sonst mein Heiligtum entweihen. Ich bin der Herr, und mein Heiligtum soll heilig bleiben!"

24 Mose gab diese Weisungen Aaron, seinen Söhnen und allen Israeliten weiter.

22

1 Der Herr sprach zu Mose:

2 "Sag Aaron und seinen Söhnen, sie sollen sorgfältig mit den Opfergaben der Israeliten umgehen, sonst entweihen sie meinen heiligen Namen. Ich bin der Herr.

3 Für alle künftigen Generationen soll gelten: Wenn ein Priester unrein ist und trotzdem die mir geweihten Opfergaben der Israeliten berührt, werde ich ihn verstoßen, und er muß sterben. Ich bin der Herr.

4 Kein Nachkomme Aarons, der an Aussatz oder Ausfluß leidet, darf seinen Anteil an den heiligen Opfergaben essen, bevor er wieder rein ist. Hat er etwas berührt, das durch einen Toten verunreinigt worden ist, hat er einen Samenerguß gehabt,

5 ein unreines Kriechtier angefaßt oder einen Menschen, der gerade unrein ist,

6 dann gilt er selbst als unrein bis zum Abend. Er kann erst wieder von den heiligen Opfergaben essen, wenn er sich gewaschen hat.

7 Erst nach Sonnenuntergang ist er wieder rein. Dann darf er seinen Anteil an den heiligen Opfergaben essen, denn sie sind sein Lebensunterhalt.

8 Er soll aber kein Fleisch von verendeten oder gerissenen Tieren verzehren, denn dadurch wird er unrein. Ich bin der Herr.

9 Die Priester müssen meine Weisungen beachten. Sonst laden sie Schuld auf sich und müssen sterben, weil sie heilige Dinge entweiht haben. Ich bin der Herr, und ich habe sie dazu bestimmt, mir allein zu dienen.

10 Nur wer zur Familie des Priesters gehört, darf von den heiligen Opfergaben essen. Wer lediglich in seinem Haus wohnt oder tageweise bei ihm Arbeit findet, darf dies nicht!

11 Ein Sklave aber, den ein Priester kauft, kann von den Gaben essen, ebenso jeder Sklave, der im Haus des Priesters geboren wurde.

12 Heiratet die Tochter eines Priesters einen Mann, der nicht zu den Nachkommen Aarons gehört, darf sie nicht mehr von den heiligen Abgaben essen.

13 Wenn sie aber als Witwe oder Geschiedene in das Haus ihres Vaters zurückkehrt und keine Kinder hat, darf sie von den Anteilen am Opfer essen, die ihr Vater erhält. Wer nicht zur Priesterfamilie gehört, darf auf keinen Fall davon essen!

14 Wenn jemand versehentlich etwas vom Anteil eines Priesters ißt, muß er ihm alles erstatten und noch ein Fünftel dazugeben.

15 Die Priester dürfen die heiligen Abgaben für den Herrn nicht entweihen, die sie von den Israeliten empfangen.

16 Wenn sie dem Volk erlauben, davon zu essen, würden sie zulassen, daß es große Schuld auf sich lädt. Ich bin der Herr, und die Opfergaben der Israeliten sind allein mir geweiht."

17 Der Herr befahl Mose:

18 "Sag Aaron, seinen Söhnen und allen Israeliten: Wenn ein Israelit oder ein Fremder bei euch mir, dem Herrn, ein Brandopfer darbringen will - sei es freiwillig oder um ein Gelübde einzulösen -,

19 dann muß er ein fehlerloses, männliches Tier aussuchen, ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege. Nur dann werde ich die Gabe gnädig annehmen.

20 Opfert kein Tier, das einen Fehler hat, denn ich, der Herr, werde es nicht annehmen!

21 Wer mir, dem Herrn, ein Dankopfer darbringt, weil er ein Gelübde erfüllen oder eine freiwillige Gabe bringen will, soll dafür ein fehlerloses Tier aussuchen, ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege. Dann nehme ich das Opfer gnädig an.

22 Ihr dürft kein Tier auf dem Altar für mich, den Herrn, verbrennen, das blind ist, gebrochene Gliedmaßen hat, verstümmelt ist, Geschwüre, Krätze oder eine Flechte hat.

23 Ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege mit einem überlangen oder unterentwickelten Körperteil könnt ihr als freiwillige Opfergabe bringen; ich nehme es aber nicht an, wenn ihr damit ein Gelübde erfüllen wollt.

24 Kastrierte Tiere, deren Hoden zerquetscht, zerstoßen, abgerissen oder abgeschnitten wurden, dürft ihr mir nicht darbringen! Ihr sollt in eurem Land weder Tiere kastrieren

25 noch solche Tiere von einem Ausländer kaufen, um sie mir, dem Herrn, zu opfern. Sie sind nicht unversehrt und makellos, deshalb werde ich ein solches Opfer nicht gnädig annehmen."

26 Weiter sagte der Herr zu Mose:

27 "Wenn ein Kalb, ein Lamm oder ein Zicklein geboren wird, soll es die ersten sieben Tage bei seiner Mutter bleiben. Erst vom achten Tag an nehme ich, der Herr, es als Opfergabe an.

28 Ihr dürft das Muttertier nicht am selben Tag wie das Junge schlachten.

29 Wenn ihr mir, dem Herrn, ein Dankopfer darbringen wollt, dann tut es so, daß ich es gnädig annehmen kann:

30 Das Fleisch muß noch am selben Tag gegessen werden, nichts darf bis zum nächsten Morgen übrigbleiben. Das befehle ich, der Herr.

31 Haltet meine Gebote, lebt danach, denn ich bin der Herr!

32 Entweiht nicht meinen heiligen Namen! Alle Israeliten sollen mich als ihren heiligen Gott verehren. Ich bin der Herr, und ich habe euch dazu bestimmt, mir allein zu dienen.

33 Aus Ägypten habe ich euch befreit, um euer Gott zu sein, ich, der Herr!"

23

1 Der Herr befahl Mose,

2 den Israeliten folgendes weiterzusagen:"Dies sind die Feste, an denen sich das ganze Volk zu meiner Ehre versammeln soll, um mich anzubeten.

3 Sechs Tage sollt ihr arbeiten, aber der siebte Tag ist ein ganz besonderer Ruhetag. Dann sollt ihr euch zum Gottesdienst versammeln. Es ist der Sabbat, der mir, dem Herrn, geweiht ist. An diesem Tag dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten, wo immer ihr auch wohnt."

4 "Auch an den folgenden Festen, die ihr einmal im Jahr zu meiner Ehre feiert, sollt ihr euch versammeln, um mich anzubeten:

5 Am 14. Tag des 1. Monats in der Abenddämmerung wird das Passahfest für mich, den Herrn, gefeiert.

6 Am darauffolgenden Tag beginnt das Fest der ungesäuerten Brote. Feiert es mir zu Ehren! Sieben Tage lang sollt ihr Brot essen, das ohne jeden Sauerteig gebacken wurde.

7 Am ersten dieser sieben Tage sollt ihr keine Arbeit verrichten, sondern gemeinsam mich, den Herrn, anbeten.

8 Bringt mir sieben Tage lang Opfer dar! Am letzten Tag sollt ihr euch wieder zum Gottesdienst versammeln; auch dann dürft ihr nicht arbeiten."

9 Der Herr sagte zu Mose:

10 "Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, und dort die Getreideernte einbringt, sollt ihr die erste Garbe dem Priester geben.

11 Dieser schwingt sie am Tag nach dem folgenden Sabbat vor dem heiligen Zelt hin und her. So weiht er eure Gabe mir, dem Herrn, und ich werde sie gnädig annehmen.

12 Am selben Tag müßt ihr mir ein fehlerloses, einjähriges Lamm als Brandopfer darbringen,

13 dazu als Speiseopfer zweieinhalb Kilogramm feines Mehl, mit Öl vermengt. Verbrennt alles für mich auf dem Altar; dann nehme ich es gnädig an. Gebt als Trankopfer noch einen Liter Wein dazu.

14 Erst wenn ihr mir, eurem Gott, diese Gaben dargebracht habt, dürft ihr die frischen Körner rösten, Brot daraus backen und von dem Getreide essen. Diese Ordnung gilt für alle Generationen, wo immer ihr auch wohnt."

15 "Vom Tag nach dem Sabbat, an dem ihr die ersten Ähren mir, dem Herrn, geweiht habt, zählt ihr genau sieben Wochen.

16 Am fünfzigsten Tag, nach dem siebten Sabbat, sollt ihr mir ein Speiseopfer von der neuen Ernte darbringen.

17 Jede Familie gibt zwei Brote, die jeweils aus zweieinhalb Kilogramm feinem Weizenmehl mit Sauerteig gebacken wurden. Diese Opfergaben, die ihr mir weihen sollt, müssen vom ersten Getreide genommen werden.

18 Zusätzlich bringt ihr sieben fehlerlose, einjährige Lämmer, einen Jungstier und zwei Schafböcke als Brandopfer dar. Dazu kommen noch die üblichen Speise- und Trankopfer. Ein solches Opfer gefällt mir, dem Herrn, gut, und ich nehme es an.

19 Sucht auch einen Ziegenbock für das Sündopfer und zwei einjährige Lämmer für das Brandopfer aus!

20 Der Priester weiht mir alle diese Opfergaben, zusammen mit dem Brot der ersten Ernte und den beiden Lämmern. Sie gehören mir, und der Priester darf sie als seinen Anteil am Opfer behalten.

21 An diesem Tag sollt ihr euch versammeln, um mich anzubeten. Ihr dürft dann keinerlei Arbeit verrichten! Diese Ordnung gilt für alle künftigen Generationen, wo immer ihr auch wohnt.

22 Wenn ihr die Getreideernte einbringt, sollt ihr eure Felder nicht ganz bis an den Rand abmähen und auch keine Nachlese halten. Überlaßt die Reste den Armen und Fremden! Ich bin der Herr, euer Gott."

23 Weiter sagte der Herr zu Mose:

24 "Der 1. Tag des 7. Monats soll ein Ruhetag für euch sein, an dem ihr euch mir zu Ehren versammelt. Zur Erinnerung daran sollen die Posaunen laut geblasen werden.

25 Laßt an diesem Tag alle Arbeit ruhen, und bringt mir, dem Herrn, eure Opfer auf dem Altar dar!"

26 Der Herr sagte zu Mose:

27 "Der 10. Tag des 7. Monats ist der Tag der Versöhnung. Dann sollt ihr fasten, euch zu meiner Ehre versammeln und eure Opfer auf dem Altar verbrennen.

28 Ihr dürft keinerlei Arbeit verrichten, denn an diesem Tag werdet ihr mit mir, dem Herrn, eurem Gott, versöhnt und von all euren Sünden befreit.

29 Wer an diesem Tag nicht fastet, muß aus seinem Volk ausgestoßen werden und sterben.

30 Ich selbst lasse jeden umkommen, der an diesem Tag irgendeine Arbeit verrichtet.

31 Arbeitet auf keinen Fall am Versöhnungstag! Diese Ordnung gilt für alle künftigen Generationen, wo immer ihr auch wohnt.

32 Der Versöhnungstag ist ein ganz besonderer Feiertag, an dem ihr fasten sollt und nicht arbeiten dürft. Er dauert vom Abend des 9. Tages bis zum folgenden Abend."

33 Der Herr sagte zu Mose:

34 "Am 15. Tag des 7. Monats beginnt das Laubhüttenfest, das sieben Tage dauert. Feiert es zu meiner Ehre!

35 Am ersten Tag sollt ihr euch versammeln, um mich, den Herrn, anzubeten. Dann dürft ihr nicht arbeiten.

36 Sieben Tage lang bringt ihr mir eure Opfer dar; am achten Tag kommt ihr wieder zu einem Festgottesdienst zusammen und opfert mir eure Gaben. Auch an diesem Tag dürft ihr keine Arbeit verrichten.

37 Dies sind die jährlichen Feste zu meiner Ehre, an denen ihr euch zum Gottesdienst versammelt und mir eure Brand-, Speise-, Schlacht- und Trankopfer darbringt, wie es für den jeweiligen Tag vorgeschrieben ist.

38 Dazu kommen die wöchentlichen Sabbatfeiern, eure Geschenke sowie die versprochenen und freiwilligen Gaben, die ihr mir, dem Herrn, bringt.

39 Am 15. Tag des 7. Monats, wenn ihr die Ernte eingebracht habt, sollt ihr sieben Tage lang das Laubhüttenfest zu meiner Ehre feiern. Der erste und der achte Tag sind Ruhetage.

40 Am ersten Tag sammelt ihr schöne Baumfrüchte, Palmwedel, Zweige von Laubbäumen und von Bachpappeln. Feiert sieben Tage lang ein fröhliches Fest für mich, den Herrn, euren Gott.

41 Jedes Jahr sollt ihr im siebten Monat eine Woche lang feiern! Diese Ordnung gilt für alle Generationen, wo immer ihr auch lebt.

42 Während der Festwoche sollt ihr in Laubhütten wohnen; das gilt für alle Israeliten im Land.

43 So behalten eure Nachkommen für alle Zeiten im Gedächtnis, daß ich, der Herr, euch Israeliten in Laubhütten wohnen ließ, als ich euch aus Ägypten führte. Ich bin der Herr, euer Gott!"

44 Mose gab den Israeliten alle Anweisungen für die jährlichen Feste weiter, die zur Ehre des Herrn gefeiert werden sollten.

24

1 Der Herr sprach zu Mose:

2 "Sag den Israeliten, sie sollen dir reines Öl aus zerstoßenen Oliven für den Leuchter bringen, damit die Lampen ständig brennen.

3 Aaron soll den Leuchter im heiligen Zelt aufstellen - vor dem Vorhang zum Allerheiligsten, in dem die Bundeslade steht. Vom Abend bis zum Morgen soll das Licht brennen und mein Heiligtum erhellen. Diese Weisung gilt für euch und alle kommenden Generationen.

4 Aaron muß dafür sorgen, daß die Lampen auf dem goldenen Leuchter im Heiligtum nicht verlöschen!

5 Backt zwölf Fladenbrote, jedes aus zweieinhalb Kilogramm Weizenmehl,

6 und legt sie in zwei Stapeln zu je sechs Broten auf den goldenen Tisch in meinem Heiligtum!

7 Auf die Brote sollt ihr reinen Weihrauch streuen. Anschließend müßt ihr den Weihrauch - anstelle der Brote - auf dem Altar verbrennen.

8 An jedem Sabbat werden neue Brote im Heiligtum aufgeschichtet. Diese Weisung sollen die Israeliten für alle Zeiten beachten!

9 Nur Aaron und seine Söhne dürfen von den Broten im Bereich des Heiligtums essen. Sie stehen ihnen für alle Zeiten als Anteil an den besonders heiligen Gaben zu."

10 Im Lager der Israeliten lebte ein Mann, der eine israelitische Mutter und einen ägyptischen Vater hatte. Seine Mutter hieß Schelomit, sie war eine Tochter Dibris und gehörte zum Stamm Dan. Dieser Mann geriet eines Tages mit einem Israeliten in Streit. Dabei fluchte er und verhöhnte den Herrn. Man brachte ihn zu Mose

11

12 und nahm ihn dann in Gewahrsam, um auf eine Weisung des Herrn zu warten.

13 Der Herr sprach zu Mose:

14 "Führe den Mann, der mich verhöhnt hat, aus dem Lager hinaus! Alle Zeugen, die sein Fluchen gehört haben, sollen ihm die Hand auf den Kopf legen. Dann müssen alle Versammelten ihn steinigen.

15 Sag den Israeliten: Jeder, der seinen Gott verflucht, muß die Folgen seiner Sünde tragen:

16 Wer den Namen des Herrn verhöhnt, muß mit dem Tod bestraft werden. Alle Israeliten sollen ihn steinigen, ganz gleich, ob er ein Fremder oder ein Einheimischer ist!

17 Wer einen anderen Menschen umbringt, muß ebenfalls sterben.

18 Wer ein Stück Vieh tötet, muß es ersetzen. Es gilt der Grundsatz: Leben für Leben!

19 Wenn jemand seinem Mitmenschen Schaden zufügt und ihn verletzt, soll er dasselbe am eigenen Leib zu spüren bekommen.

20 Bei der Festlegung jeder Strafe sollt ihr euch nach dem Grundsatz richten: Auge um Auge, Zahn um Zahn, Knochenbruch um Knochenbruch. Was jemand einem anderen angetan hat, muß ihm selbst zugefügt werden.

21 Wer ein Stück Vieh tötet, soll es ersetzen. Wer einen Menschen umbringt, muß sterben.

22 Für alle, ob Einheimische oder Fremde, soll das gleiche Recht gelten. Ich bin der Herr, euer Gott."

23 Mose richtete den Israeliten alle Worte des Herrn aus. Daraufhin führten sie den Mann, der den Herrn verhöhnt hatte, aus dem Lager hinaus und steinigten ihn. So befolgten sie die Weisung, die Mose vom Herrn bekommen hatte.

25

1 Auf dem Berg Sinai sprach der Herr zu Mose:

2 "Dies sollst du den Israeliten weitersagen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch schenken will, sollen nach jedem sechsten Jahr alle Äcker und Weinberge ein Jahr lang zu meiner Ehre brachliegen. Bestellt eure Felder, beschneidet eure Weinberge, und erntet die Früchte eurer Arbeit sechs Jahre lang!

3

4 Im siebten Jahr aber soll das Land ruhen und sich erholen. Dieses Jahr ist mir, dem Herrn, geweiht. Dann dürft ihr weder eure Felder bestellen noch eure Weinstöcke beschneiden.

5 Bringt auch keine Ernte ein, weder vom Getreide, das wild auf den Feldern wächst, noch von den Trauben an euren unbeschnittenen Weinstöcken! Das Land soll ein Ruhejahr haben.

6 Jeder darf aber einsammeln, was er für sich selbst zum Leben braucht, ihr, eure Sklaven und Sklavinnen, eure Lohnarbeiter und die Fremden, die bei euch leben.

7 Euer Vieh und die wilden Tiere finden genug zu essen."

8 "Nach sieben Ruhejahren, also nach 49 Jahren,

9 sollt ihr im 50. Jahr am Versöhnungstag, am 10. Tag des 7. Monats, die Signaltrompeten im ganzen Land blasen lassen.

10 Das 50. Jahr soll für euch ein heiliges Jahr sein! Es ist ein Erlaßjahr. Gebt dann allen Bewohnern des Landes, die sich hoch verschuldet haben und so zu Sklaven wurden, ihre Freiheit wieder. Jeder erhält seinen verpfändeten Grundbesitz zurück und kann zu seiner Sippe zurückkehren.

11 Alle Schulden müssen in diesem Jahr erlassen werden. Streut kein Saatgut aus! Bringt keine Ernte ein - auch nicht von dem, was auf den Feldern von selbst nachwächst -, und haltet keine Weinlese!

12 Das Erlaßjahr soll für euch heilig sein. Jeder darf täglich nur das einsammeln, was er zum Leben braucht.

13 In diesem Jahr soll auch jeder von euch seinen alten Grundbesitz zurückbekommen.

14 Übervorteilt einander nicht beim Kauf oder Verkauf von Land!

15 Weil im Erlaßjahr jedes Stück Land wieder dem alten Besitzer zufällt, soll beim Kaufpreis berücksichtigt werden, wie viele Jahre der Käufer das Land noch bewirtschaften kann:

16 Je höher die Anzahl der Ertragsjahre ist, desto höher ist auch der Kaufpreis. Umgekehrt mindert sich der Preis um so mehr, je näher das Erlaßjahr kommt. Der Preis des Landes hängt ab von der Zahl der Ernten bis zum nächsten Erlaßjahr.

17 Betrügt einander nicht! Habt Ehrfurcht vor mir, denn ich bin der Herr, euer Gott!

18 Haltet euch an meine Ordnungen, richtet euch nach meinen Geboten! Wenn ihr danach lebt, werdet ihr sicher in eurem Land wohnen.

19 Es wird reichen Ertrag bringen, und ihr habt genug zu essen. In Ruhe und Frieden könnt ihr dort leben.

20 Wenn ihr euch fragt, was ihr im siebten Jahr essen sollt, weil ihr nicht sät und erntet,

21 dann sollt ihr wissen: Ich schenke euch im sechsten Jahr genug Ertrag für drei Jahre.

22 Wenn ihr im achten Jahr wieder aussät, werdet ihr euch noch bis zur kommenden Ernte vom Ertrag des sechsten Jahres ernähren können."

23 "Ihr dürft euren Grund und Boden nicht endgültig verkaufen, denn das Land gehört nicht euch, sondern mir! Ihr wohnt hier als Gäste.

24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufrecht auf Grund und Boden gewähren.

25 Wenn ein Israelit verarmt und deshalb einen Teil seines Grundbesitzes verkauft, muß sein nächster Verwandter das Grundstück zurückerwerben.

26 Hat er keinen Verwandten, der es an seiner Stelle kauft, bringt aber selbst nach einiger Zeit die erforderliche Summe auf,

27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf auf den Wert anrechnen und den Restwert dem Käufer auszahlen. So kommt das Grundstück wieder in seinen Besitz.

28 Wenn er aber das Geld für den Rückkauf nicht aufbringen kann, bleibt das Grundstück bis zum nächsten Erlaßjahr im Besitz des Käufers. Dann wird es wieder Eigentum des ursprünglichen Besitzers.

29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, gilt das Rückkaufrecht nur für ein volles Jahr vom Verkaufsdatum an.

30 Wird das Haus innerhalb dieses Jahres nicht zurückgekauft, bleibt es für immer im Besitz des Käufers und seiner Nachkommen und wird auch im Erlaßjahr nicht zurückgegeben. Dies gilt nur für Wohnhäuser in ummauerten Städten.

31 Wohnhäuser in Dörfern ohne Stadtmauern werden rechtlich wie Land behandelt: Man kann sie immer zurückkaufen, und im Erlaßjahr müssen sie zurückgegeben werden.

32 Die Leviten haben jederzeit das Recht, die Häuser in den ihnen zugeteilten Städten zurückzukaufen.

33 Nimmt ein Levit dies nicht in Anspruch, so fällt sein Eigentum im Erlaßjahr wieder an ihn zurück. Denn die Häuser der Leviten in ihren Städten sind ihr einziger Besitz.

34 Das dazugehörige Weideland darf nie verkauft werden, denn es gehört ihnen für immer.

35 Wenn ein Israelit, den du kennst, seinen Besitz verliert und verarmt, mußt du ihn unterstützen, damit er weiterhin bei euch leben kann. Auch einem Fremden oder einem Gast, der vorübergehend bei euch wohnt, sollst du helfen.

36 Verlange keine Zinsen und keinen Aufpreis! Hab Ehrfurcht vor mir, deinem Gott, und hilf dem Verarmten in deiner Nachbarschaft!

37 Leih ihm zinslos Geld und Nahrungsmittel!

38 Ich bin der Herr, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben. Ich will euer Gott sein!"

39 "Wenn ein Israelit aus deiner Nachbarschaft sich dir wegen Armut als Sklave verkauft, dann sollst du ihn keine Sklavenarbeit verrichten lassen!

40 Behandle ihn wie einen Lohnarbeiter oder wie einen Fremden, der vorübergehend bei dir lebt. Er darf höchstens bis zum nächsten Erlaßjahr für dich arbeiten.

41 Dann schenk ihm und seinen Kindern die Freiheit! So können sie wieder zu ihrer Sippe und ihrem Land zurückkehren, das sie von ihren Vorfahren geerbt haben.

42 Denn die Israeliten sind mein Eigentum, ich habe sie aus Ägypten herausgeführt. Ist einer von ihnen dein Sklave geworden, dann darfst du ihn nicht verkaufen!

43 Du sollst keinen Israeliten mit Gewalt zum Sklavendienst zwingen. Hab Ehrfurcht vor mir, deinem Gott!

44 Sklaven und Sklavinnen könnt ihr von den umliegenden Völkern kaufen,

45 ebenso die im Land geborenen Kinder der Fremden, die bei euch leben. Sie sind dann euer Eigentum,

46 und ihr könnt sie euren Kindern als bleibenden Besitz vererben. Fremde dürft ihr als Sklaven erwerben, aber die Israeliten - Menschen aus eurem eigenen Volk - dürft ihr nicht zu Sklaven machen!

47 Wenn ein Fremder, der bei euch lebt, zu Wohlstand kommt und einen armen Israeliten für sich oder seine Nachkommen als Sklave kauft,

48 dann muß es für den israelitischen Sklaven ein Rückkaufrecht geben. Einer seiner nächsten Verwandten soll ihn zurückkaufen,

49 entweder sein Onkel, dessen Sohn oder ein anderer naher Verwandter aus seiner Sippe. Hat der Sklave selbst wieder Besitz erworben, kann er sich auch selbst freikaufen.

50 In diesem Fall muß er mit dem, der ihn gekauft hat, den Rückkaufpreis nach der Anzahl der Jahre berechnen, die zwischen dem Jahr des Kaufs und dem nächsten Erlaßjahr liegen. Der Kaufpreis soll mit dem Lohn seiner Dienstjahre verrechnet werden, wobei die Arbeitszeit eines Lohnarbeiters zugrunde gelegt wird.

51 Wenn es bis zum nächsten Erlaßjahr noch viele Jahre sind, muß er für seinen Loskauf einen entsprechend höheren Restanteil des ursprünglichen Kaufpreises zahlen.

52 Sind es nur wenige Jahre bis zum nächsten Erlaßjahr, fällt der Loskaufpreis entsprechend niedriger aus.

53 Der israelitische Sklave soll von seinem Herrn den Lohn eines Arbeiters bekommen, solange er bei ihm ist. Sorgt dafür, daß er nicht wie ein Sklave behandelt wird!

54 Wenn er nun nicht losgekauft werden kann, muß er im Erlaßjahr auf jeden Fall zusammen mit seinen Kindern freigelassen werden!

55 Denn ihr Israeliten seid mein Eigentum, ich habe euch aus Ägypten befreit. Ich bin der Herr, euer Gott."

26

1 "Ihr sollt euch keine Götzen machen, weder Götterstatuen noch geweihte Steinsäulen, noch Steine mit eingeritzten Bildern. Ihr dürft euch vor keinem Götzen niederwerfen und ihn anbeten, denn ich allein bin der Herr, euer Gott!

2 Haltet den Sabbat als Ruhetag ein, und habt Ehrfurcht vor meinem Heiligtum! Ich bin der Herr.

3 Wenn ihr nach meinen Weisungen lebt und meine Gebote beachtet,

4 werde ich es zur rechten Zeit regnen lassen, damit das Land reichen Ertrag bringt und die Bäume viele Früchte tragen.

5 Dann dauert die Dreschzeit bis zur Weinlese und die Weinlese bis zur Aussaat. Ihr habt reichlich zu essen und wohnt sicher in eurem Land.

6 Ich, der Herr, schenke euch Frieden. Wenn ihr euch zur Ruhe legt, braucht ihr nicht zu befürchten, daß euch jemand aufschreckt. Die wilden Tiere vertreibe ich aus dem Land, und kein feindliches Heer wird bei euch einfallen.

7 Ihr werdet eure Feinde vertreiben, ja, sie werden durch euer Schwert umkommen.

8 Fünf von euch schlagen hundert Feinde in die Flucht und hundert von euch ein Heer von zehntausend Soldaten. Ihr werdet sie mit dem Schwert töten.

9 Ich sorge für euch, ich schenke euch viele Kinder und stehe für immer treu zu dem Bund, den ich mit euch geschlossen habe.

10 Ihr werdet zu Beginn einer neuen Ernte immer noch vom Getreide des Vorjahrs essen und noch so viel übrig haben, daß ihr altes Getreide wegwerfen müßt, um Platz für das neue zu bekommen.

11 Ich selbst werde in meinem Heiligtum unter euch wohnen und mich nie wieder von euch abwenden.

12 Ja, bei euch will ich leben, ich will euer Gott sein, und ihr sollt mein Volk sein.

13 Ich bin der Herr, euer Gott. Aus Ägypten habe ich euch befreit, denn ich wollte nicht, daß ihr dort länger Sklaven seid. Das harte Joch, das dort auf euch lastete, habe ich zerbrochen. Aufrecht und frei dürft ihr nun gehen!

14 Wenn ihr mir aber nicht gehorcht und euch nicht an alle diese Gebote haltet,

15 wenn ihr meine Ordnungen mißachtet und meine Weisungen verabscheut, brecht ihr den Bund, den ich mit euch geschlossen habe.

16 Dann werdet ihr die Folgen zu spüren bekommen! Ich lasse plötzlich schweres Unheil über euch hereinbrechen, Fieber und unheilbare Krankheiten, die euch erblinden und zugrunde gehen lassen. Vergeblich werdet ihr eure Saat aussäen, denn die Feinde werden die ganze Ernte rauben.

17 Ich selbst werde mich gegen euch wenden, ihr werdet von euren Feinden geschlagen und unterdrückt. Ständig seid ihr auf der Flucht, selbst wenn euch niemand verfolgt!

18 Wenn ihr dann immer noch nicht auf mich hört, werde ich euch noch härter für eure Sünden bestrafen.

19 Euren unbeugsamen Stolz will ich dann brechen. Ich lasse es nicht mehr regnen; der Himmel über euch wird verschlossen sein, als wäre er aus Eisen, und der Ackerboden hart wie Stein{Wörtlich: wie Bronze.} .

20 Vergeblich werdet ihr eure Kraft einsetzen: die Felder bringen euch keinen Ertrag und die Bäume keine Frucht.

21 Wenn ihr mir dann immer noch den Rücken kehrt und nicht auf mich hören wollt, werde ich euch noch härter bestrafen, so wie ihr es für eure Sünden verdient.

22 Ich lasse wilde Tiere auf euch los; sie fallen eure Kinder an, reißen euer Vieh und töten so viele von euch, daß die Straßen einsam und leer sind.

23 Wenn ihr euch dadurch immer noch nicht zurechtbringen laßt, sondern weiterhin nichts von mir wissen wollt,

24 dann werde auch ich mich von euch abwenden und euch noch härter für eure Sünden bestrafen.

25 Ich lasse Krieg in eurem Land ausbrechen und räche mich dafür, daß ihr meinen Bund mit euch gebrochen habt. Wenn ihr dann in euren Städten Schutz sucht, schicke ich euch die Pest, und ihr fallt euren Feinden in die Hände.

26 Eure Lebensmittelvorräte lasse ich zu Ende gehen. Zehn Frauen werden ihr Brot in nur einem Ofen backen und es anschließend genau abwiegen und aufteilen. Von dem wenigen, das euch bleibt, werdet ihr nicht satt!

27 Hört ihr danach immer noch nicht auf mich und kehrt mir weiter den Rücken,

28 dann werde ich mich voller Zorn gegen euch wenden und euch noch härter wegen eurer Sünden bestrafen.

29 Vor Hunger werdet ihr eure eigenen Kinder essen.

30 Ich lasse eure Höhenheiligtümer zerstören, eure Räucheropferaltäre zerschlagen und eure Leichen bei den leblosen Figuren eurer Götter verrotten. Ich werde euch verabscheuen,

31 eure Städte in Schutt und Asche legen und eure Heiligtümer zerstören! Kein Opfer wird euch mehr retten können.

32 Euer Land mache ich zu einer menschenleeren Wüste; sogar eure Feinde, die sich dort niederlassen, werden entsetzt darüber sein.

33 Euch selbst vertreibe ich in fremde Länder und ziehe noch dort mein Schwert, um euch zu vernichten. Euer Land wird zur Einöde und eure Städte zu Trümmerhaufen.

34 Während ihr im Land eurer Feinde wohnen müßt, liegt euer Land brach. Dann bekommt es endlich die Ruhejahre,

35 die ihr immer mißachtet habt, solange ihr dort wohntet. Nun kann das Land endlich ausruhen.

36 Diejenigen, die meine Strafen überleben und in fremden Ländern wohnen müssen, mache ich so verzagt, daß schon das Rascheln verwelkter Blätter sie davonlaufen läßt, als ginge es um ihr Leben. Sie werden fliehen und stürzen, auch wenn niemand sie verfolgt.

37 Einer stolpert über den anderen; sie fliehen, als jagte ein ganzes Heer ihnen nach. Euren Feinden werdet ihr nicht standhalten können.

38 Bei fremden Völkern werdet ihr zugrunde gehen, ja, das Land eurer Feinde bringt euch den Tod!

39 Die Übriggebliebenen siechen in fernen Ländern dahin wegen ihrer Schuld und der Schuld ihrer Vorfahren.

40 Dann werden sie bekennen, daß sie und ihre Vorfahren mir die Treue gebrochen haben und nichts mehr von mir wissen wollten.

41 Darum habe auch ich mich von ihnen abgewandt und sie ins Land ihrer Feinde gebracht. Doch wenn ihr stolzes Herz sich vor mir demütigt und ihre Schuld genug bestraft ist,

42 dann werde ich an meinen Bund mit Jakob, Isaak und Abraham denken. Ich will mich daran erinnern, daß ich ihren Nachkommen das Land für immer versprochen habe.

43 Vorher aber müssen die Israeliten das Land verlassen, damit es brachliegt und seine Ruhejahre bekommt. Alle Bewohner müssen für ihre Schuld bestraft werden, weil sie meine Gebote abgelehnt und meine Weisungen verworfen haben.

44 Doch selbst wenn sie im Land ihrer Feinde leben müssen, will ich mich nicht völlig von ihnen abwenden und sie nicht verabscheuen. Ich lasse sie nicht alle zugrunde gehen, meinen Bund mit ihnen breche ich nicht, denn ich bin der Herr, ihr Gott!

45 Nein, um ihretwillen denke ich an den Bund, den ich mit ihren Vorfahren geschlossen habe. Ich habe ihre Vorfahren vor den Augen aller Völker aus Ägypten befreit, um ihr Gott zu sein, ich, der Herr!"

46 Dies sind die Gebote, Weisungen und Ordnungen, die der Herr den Israeliten durch Mose auf dem Berg Sinai gegeben hat.

27

1 Der Herr befahl Mose:

2 "Sag den Israeliten: Wenn jemand mir einen anderen Menschen mit einem Gelübde geweiht hat, kann er ihn mit einer bestimmten Summe wieder loskaufen.

3 Für einen Mann zwischen 20 und 60 Jahren sind 50 Silberstücke zu zahlen, gemessen nach dem Gewicht, das im Heiligtum gilt;

4 für eine Frau im gleichen Alter müssen 30 Silberstücke gezahlt werden,

5 für einen Jungen zwischen 5 und 20 Jahren 20 Silberstücke und für ein Mädchen im gleichen Alter 10 Silberstücke.

6 Ein Kleinkind zwischen einem Monat und 5 Jahren kann mit 5 Silberstücken losgekauft werden, wenn es ein Junge ist; für ein kleines Mädchen sind 3 Silberstücke zu bezahlen.

7 Für einen Mann über 60 müssen 15, für eine Frau 10 Silberstücke entrichtet werden.

8 Kann derjenige, der das Gelübde abgelegt hat, den festgesetzten Betrag nicht aufbringen, soll er mit dem Betreffenden zum Priester gehen. Dieser legt einen Schätzwert fest, den der Mann bezahlen kann.

9 Hat jemand mir, dem Herrn, ein Tier geweiht, das auch als Opfergabe geeignet ist, dann gilt es als heilig

10 und darf nicht eingetauscht werden, weder ein gutes gegen ein schlechtes noch ein schlechtes gegen ein gutes Tier. Tauscht dennoch jemand ein Tier gegen ein anderes ein, dann sollen beide Tiere mir gehören!

11 Wird mir ein unreines Tier geweiht, das nicht als Opfergabe geeignet ist, dann soll der Besitzer es dem Priester zeigen.

12 Dieser schätzt den Wert des Tieres nach dessen Vorzügen und Mängeln. An diesen festgelegten Preis soll man sich halten.

13 Will der Eigentümer das Tier wieder zurückkaufen, muß er zum Schätzwert noch ein Fünftel dazugeben.

14 Wenn jemand mir sein Haus weihen will, soll zunächst der Priester den Wert feststellen. Diese Schätzung ist rechtsgültig.

15 Wenn der Besitzer sein Haus dann doch wieder zurückkaufen will, muß er zusätzlich zum Schätzwert ein Fünftel bezahlen. Dann gehört das Haus wieder ihm.

16 Will jemand ein geerbtes Stück Land mir, dem Herrn, weihen, soll man den Wert nach dem erforderlichen Saatgut festlegen. Für ein Feld, auf dem man drei Zentner Gerste aussäen kann, müssen 50 Silberstücke gezahlt werden,

17 vorausgesetzt, der Besitzer weiht mir sein Feld vom Erlaßjahr an.

18 Übereignet er das Grundstück erst danach, soll der Priester berechnen, wie viele Jahre noch bis zum nächsten Erlaßjahr bleiben, und den Schätzwert entsprechend verringern.

19 Wenn aber der Besitzer sein Feld wieder zurückkaufen will, muß er ein Fünftel zum Schätzwert dazugeben. Dann gehört es wieder ihm.

20 Wenn er das Feld, das er mir, dem Herrn, geweiht hat, an einen anderen verkauft, ohne es vorher von mir zurückzukaufen, dann verliert er für immer das Recht auf Rückkauf.

21 In diesem Fall wird das Feld im nächsten Erlaßjahr frei und ist dann für alle Zeiten mir geweiht. Es bleibt mein Eigentum und ist somit auch Eigentum der Priester.

22 Wenn jemand mir, dem Herrn, ein Stück Land weiht, das er nicht geerbt, sondern gekauft hat,

23 berechnet der Priester den Wert des Grundstücks nach der Zahl der Jahre bis zum nächsten Erlaßjahr. Diesen Betrag zahlt der Betreffende noch am selben Tag als heilige Gabe für mich, den Herrn.

24 Im nächsten Erlaßjahr fällt das Land wieder an den ursprünglichen Besitzer zurück, der es verkauft hatte.

25 Die Silberstücke für den Rückkauf werden gewogen nach dem Gewicht, das im Heiligtum gilt. Ein Silberstück wiegt zwölf Gramm.

26 Das erstgeborene Jungtier von allen Rindern, Schafen und Ziegen kann mir grundsätzlich nicht geweiht werden, weil es mir ohnehin gehört.

27 Die erstgeborenen Jungen von unreinen Tieren stehen mir ebenfalls zu. Der ursprüngliche Besitzer kann ein solches Tier jedoch loskaufen, wenn er ein Fünftel des Schätzwertes zusätzlich bezahlt. Erwirbt er es nicht zurück, soll es zum festgesetzten Preis an jemand anders verkauft werden.

28 Hat jemand nun etwas von seinem Besitz unwiderruflich mir, dem Herrn, geweiht, ganz gleich, ob Mensch, Tier oder Land, darf er nichts davon zurückerwerben oder an einen anderen verkaufen. Alles, was mir unwiderruflich geweiht wurde, ist besonders heilig.

29 Werden mir Kriegsgefangene oder Verbrecher mit einem heiligen Bann übereignet, dann kann niemand sie loskaufen. Sie müssen getötet werden!

30 Ein Zehntel jeder Ernte vom Getreide und von allen Früchten gehört mir, dem Herrn, und ist heilig.

31 Will jemand den zehnten Teil seines Ertrags zurückkaufen, muß er zum festgesetzten Preis noch ein Fünftel dazugeben.

32 Auch von den Rindern, Schafen und Ziegen gehört mir jedes zehnte Tier. Wenn die Tiere abgezählt werden,

33 darf der Hirte sie nicht so vorbeiziehen lassen, daß nur die schwachen ausgewählt werden. Er darf auch kein gesundes gegen ein krankes austauschen. Sonst gehören beide Tiere mir, dem Herrn."

34 Diese Gebote hat der Herr den Israeliten am Berg Sinai durch Mose gegeben.